Rollregalanlage StA Mülheim
Seit dem Erlass des ersten Archivgesetzes für Nordrhein-Westfalen 1989 sind die Kommunen des Landes gesetzlich verpflichtet, für die sachgerechte Archivierung ihrer Überlieferung zu sorgen und ihr Archivgut zu sichern sowie öffentlich zugänglich zu machen. Das LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum (LVR-AFZ) berät und unterstützt die Kommunen bei der Erfüllung dieser Pflichtaufgabe in allen Fragen um die Archivierung von Unterlagen sowie die Einrichtung, den Betrieb und Unterhalt von Archiven. Im Einzelnen bezieht sich die fachliche Unterstützung auf die:
Die kirchliche Archivpflege erfolgt in enger Kooperation mit den jeweiligen kirchlichen Zentralarchiven. Im Bereich der katholischen Kirche sind dies die drei Diözesanarchive:
das Bischöfliche Diözesanarchiv Aachen, das Bistumsarchiv Essen und das Historische Archiv des Erzbistums Köln. Für die evangelische Kirche ist hier das Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland in Düsseldorf zu nennen.
Privatarchive bilden eine wesentliche Ergänzung zu der in staatlichen wie kommunalen Archiven vorrangig verwahrten Überlieferung aus der öffentlichen Verwaltung. Sie dienen der Dokumentation der regionalen gesellschaftlichen und kulturellen Verhältnisse und sind damit ein wertvoller und unbedingt zu bewahrender Teil der kulturellen Überlieferung. Seit der Gründung der Archivberatungsstelle ist die Beratung und Betreuung von Privatarchiven sowie die Sicherung der privaten Überlieferungen vor Ort eine zentrale fachliche Aufgabe der nichtstaatlichen Archivberatung im Rheinland.
Privatarchive sind:
Die Wirtschaftsarchivpflege erfolgt in enger Kooperation mit der Stiftung Rheinisch-Westfälisches Wirtschaftsarchiv zu Köln (RWWA).