[1] 50 Jahre Kriegsopfer- und Schwerbeschädigtenfürsorge, S. 12f. [2] ALVR, Nr. 50479, Bl. 14-15. [3] Eine einheitliche Versorgung wurde mit der Gründung des Deutschen Reiches möglich im "Gesetz betreffend die Pensionierung und Versorgung der Militärpersonen des Reichsheeres und der kaiserlichen Marine sowie die Bewilligung für die Hinterbliebenen solcher Personen", genannt "Militärpensionsgesetz von 1871". 1906 regelte das Mannschaftsversorgungs- und Offizierspensionsgesetz die Rentenhöhe nach dem Grad der Erwerbsunfähigkeit und dem Dienstgrad, vgl. Helmut Rühland, Entwicklung, heutige Gestaltung und Problematik der Kriegsopferversorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Diss. maschinenschriftl.), Köln 1957, S. 21, 23. [4] Paul Gerlach, Fürsorge für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene, in: Die Rheinische Provinzialverwaltung. Ihre Entwicklung und ihr heutiger Stand, hg. v. Johannes Horion, Düsseldorf 1925, S. 283-304, hier S. 283. [5] 50 Jahre Kriegsopfer- und Schwerbeschädigtenfürsorge, S. 17. [6] ALVR 50479, Bl. 38. [7] ALVR 50479, Bl. 29. [8] Dieser Vorschlag wurde nicht umgesetzt, erst nach dem Zweiten Weltkrieg fanden hier Kriegsversehrte Hilfe bei der Wiedereingliederung in den Beruf, vgl.: 100 Jahre Städtisches Behindertenzentrum Dr. Dormagen-Guffanti, 1913-2013, hrsg. von den Sozial-Betrieben Köln. Köln 2013, S. 40. Schon bei der Eröffnung der Dormagen-Stiftung 1913 wurde die Bezeichnung "Krüppelheim" als diskriminierend kritisiert. Vgl.: ebd., S. 20. [9] Gerlach, Fürsorge, S. 284. [10] Rühland, Entwicklung, S. 33. [11] Gerlach, Fürsorge, S. 295f.; Rühland, Entwicklung, S. 66f.
|