Seit 2010 unterstützt die KEK mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder (KSL) deutschlandweit ausgewählte Modellprojekte zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts. Die Förderung von Modellprojektvorhaben trägt auf verschiedenen Ebenen zur nachhaltigen Sicherung des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken bei. Die Förderung des Originalerhalts anhand exemplarischer Modellprojekte macht die Ergebnisse als Good Practices nachnutzbar. Im Jahr 2025 erfolgt mit Blick auf die krisenbedingt angespannten Haushaltslagen eine Öffnung des bisherigen Förderangebots. Insbesondere kleineren Einrichtungen soll mit dieser Öffnung eine Beteiligung an der Förderung zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts ermöglicht werden. Diese Erweiterung gilt zudem als Testlauf in Vorbereitung der Aktualisierung der Fördergrundsätze für die Jahre 2026ff. Ausdrücklich hervorgehoben wird in diesem Testlauf die Förderfähigkeit präventiver und konservatorischer Maßnahmen wie Trockenreinigung oder Schutzverpackung. Dabei richtet sich dieses Förderangebot in erster Linie an: - kleine Einrichtung mit geringen Eigenmitteln
- kleinvolumige Projekte
- Projekte mit einjähriger Laufzeit
Die Kriterien modellhaft, innovativ oder öffentlichkeitswirksam werden bei präventiven und konservatorischen Maßnahmen nachrangig herangezogen. Es wird empfohlen, bereits bei der Planung des Projekts mit der KEK in Kontakt zu treten. Anträge müssen bis zum 31. Januar 2025 direkt bei der KEK eingegangen sein. Weitere Informationen zur KEK-Modellprojektförderung finden Sie auf den Seiten der KEK.
|