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Gegenstand der Förderung ist die Durchführung von künstlerischen, ruhrgebietsbezogenen Kooperationsprojekten an und mit Schulen. Alle Schulformen im Gebiet des Regionalverbands Ruhr können noch bis 21.02.2022 Fördermittel bis zu 3000 Euro beantragen. Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent der Gesamtkosten. Förderfähig sind Honorare, Kosten für Materialien, Eintrittsgelder und Fahrtkosten. Seitens der Bildungspartner NRW wird Beratung angeboten, um über die Fördermöglichkeit zu informieren. Fördervoraussetzungen: - Begleitung des Projekts durch eine Lehrkraft
- Durchführung an der Schule oder an einem außerschulischen Lernort
- Teilnahme mit einer Klasse, als klassen- bzw. jahrgangsübergreifendes Projekt oder im Ganztag (mindestens 15 Schüler*innen)
- Einbezug ruhrgebietsspezifischer Themen, Kultureinrichtungen oder Lernorte
- Ermöglichung von künstlerischer Tätigkeit bzw. kultureller Teilhabe, ggf. Verknüpfung mit bestehenden schulischen (kulturellen) Konzepten
- mindestens 2000 Euro Gesamtkosten
Die Antragstellung erfolgt bis 21.02.2022 bei Bildungspartner NRW für Projekte im laufenden und folgenden Schuljahr. Zahlungsempfänger ist der Förderverein der Schule. Senden Sie Ihren Antrag per E-Mail an Michaela Günther, Bildungspartner NRW. guenther@bildungspartner.nrw
Auf der Homepage zur Förderrichtlinie finden Sie auch mögliche Projektideen wie - Exkursionsreihe an Orte der Industriekultur im Ruhrgebiet
- Filmwerkstatt "Lebensräume" im Rahmen der Projektwoche
- Fotoausstellung "Gesichter unserer Stadt" mit Fotokünstler*in
- Einladung Autor*in mit Workshop und Lesung
Weitere Informationen finden Sie hier.
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