Die Landesinitiative Substanzerhalt ist auf Mengenverfahren ausgerichtet, was im Rahmen dieses Förderbereichs daher auch für restauratorische Maßnahmen gilt. Förderschwerpunkte sind die Wiedernutzbarmachung und Sicherung von Archivalien, die innerhalb eines Bestandes oder mehrerer Bestände das gleiche Schadensbild aufweisen. Dabei sind grundsätzlich die Maßnahmen der präventiven Bestandserhaltung wie auch der stabilisierenden Konservierung zu favorisieren. Die Restaurierung wertvoller Einzelobjekte ist nicht förderfähig. Bedarfsanmeldung
Im Herbst findet die verbindliche Bedarfsanmeldung für das kommende Förderjahr statt. Abgefragt werden die durch das Archiv voraussichtlich bereitgestellten Eigenmittel und die Bestandsbezeichnung. Auf Basis der Bedarfsanmeldung erstellt die LISE einen Finanzplan, der dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft zur Genehmigung vorgelegt wird. Beratung
Bei Bedarf finden vor Ort im Archiv Beratungstermine zur Inaugenscheinnahme der zu restaurierenden Bestände statt. Die Restaurierung muss nach der Bewilligung des Antrags durch das Archiv bzw. seinen Träger selbst beauftragt werden, die LISE Restaurator*innen stehen mit Hinweisen bezüglich der fachlichen Aspekte der Leistungsbeschreibung gern zur Seite. Informationsschreiben
Sie erhalten ein Informationsschreiben als Antwort auf Ihre Bedarfsanmeldung, in dem - unter Vorbehalt der Bereitstellung der Fördermittel durch das Land - die voraussichtliche Fördersumme (für den jeweiligen Förderbereich) benannt wird. Bitte beachten Sie, dass das Informationsschreiben noch keine Bewilligung darstellt und Maßnahmen noch nicht beauftragt werden dürfen, da ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn nicht zulässig ist. Einholung von Kostenvoranschlägen / Angeboten
In dem Förderbereich Restaurierung wird die Vergabe nicht durch die LISE, sondern durch das Archiv bzw. seinen Träger durchgeführt. Bei der Ausschreibung ist unbedingt darauf zu achten, dass der Vorbehalt einer Zuweisung von Fördermitteln aufgenommen wird. Sie erstellen gegebenenfalls eine Leistungsbeschreibung und holen Kostenvoranschläge / Angebote für die von Ihnen angemeldeten Projekte unter Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln bei den Dienstleistern ein. Auf Wunsch berät Sie das LISE-Team gerne zu den fachspezifischen Inhalten der Leistungs-beschreibung. Allgemeine Hinweise können Sie der BKK-Arbeitshilfe „Empfehlungen zur Vergabe von Aufträgen an Dienstleister im Rahmen der Bestandserhaltung“ entnehmen. Für den Förderbereich Restaurierung müssen die Kostenvoranschläge / Angebote der Dienstleister zusätzliche Angaben enthalten. Um die Maßnahmen fachlich bewerten zu können, benötigen wir konkrete Maßnahmenvorschläge und eine Übersicht der voraussichtlich verwendeten Materialien. Anzugeben sind jeweils die Materialbezeichnung und -eigenschaften sowie Bezugsquelle/Hersteller. Dies betrifft bei Restaurierungen u. a. alle Klebstoffe, Vorsatz- und Einbandmaterialien (Papiere, Pappen, Leder, etc.), Heftmaterialien, Papierfasern zur Anfaserung und Restaurierpapiere. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass der Dienstleister eine Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten erstellt. Die Restaurierungsdokumentation muss nicht für jedes Objekt erfolgen, sondern für das charakteristische Schadensbild exemplarische Vor- und Nachzustände (mit Fotos), die einzelnen Arbeitsschritte und die dabei tatsächlich verwendeten Materialien abbilden. Antrag
Nach Bekanntgabe des Antragszeitraumes können Sie den Antrag auf Förderung zusammen mit den Kostenvoranschlägen / Angeboten bei der LISE einreichen. Das LISE-Team prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit. Es ist möglich, Anlagen wie Kostenvoranschläge und Angebote nachzureichen. Die Frist dazu wird mit dem Antragszeitraum bekanntgegeben. Die Bewilligung kann erst erfolgen, wenn alle Unterlagen vollständig eingegangen und geprüft sind. Bewilligung und Maßnahmenbeginn
Mit der Bewilligung kann der Maßnahmenbeginn erfolgen. Die Auftragserteilung erfolgt durch Ihr Archiv. Begleichen der Rechnung
Die Rechnung des Dienstleisters geht bei Ihnen ein und ist zunächst in voller Höhe von Ihnen zu begleichen. Sollten sich im Laufe der Bearbeitung Preissteigerungen oder Mehraufwände abzeichnen, sprechen Sie uns gern an. Das LISE-Team wird daraufhin prüfen, ob die Förderung ausgeweitet werden kann. Einreichen der Rechnung, der Dokumentation und des Verwendungsnachweises
Übermitteln Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular zum Verwendungsnachweis postalisch an die LISE. Die Rechnung, sowie die vom Dienstleister erstellte Dokumentation können per Mail eingereicht werden. Aus der Dokumentation muss hervorgehen, welche Maßnahmen am Objekt vorgenommen wurden und welche Materialien dabei zum Einsatz kamen. Eine fotografische Dokumentation ist exemplarisch für das jeweils bearbeitete Schadensbild beizufügen und muss nicht für jedes einzelne Objekt erfolgen. Erstattung der Fördersumme
Nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen wird Ihnen die entsprechende Fördersumme erstattet.
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