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im Rheinland

Der Fall Alexander Forbes

Zum Ende sogenannten des Alexianerprozesses 1895

Einrichtung zur Unterbringung so genannter „unheilbarer Geisteskranker“ für die Rheinprovinz eine besondere Bedeutung, auch wenn sie als private Anstalt nur bis 1895 bestand und im Anschluss noch fünf Jahre eine Rolle als provinziale Anstalt spielte. Überregional, ja deutschlandweit bekannt wurde sie aber durch den so genannten „Alexianerskandal“ 1894/95, der sich in der zeitgenössischen Presse und Literatur niederschlug. Diese Vorkommnisse hatten zur Folge, dass die Organisation der rheinischen „Geisteskrankenfürsorge“ neu bewertet und diese umgestellt wurde. Insbesondere die Provinzialanstalt Mariaberg wurde seitdem gewissermaßen zu einer Musteranstalt für einen neuen Umgang mit psychisch Kranken.[1]
Die Psychiatrie hatte in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts einen Hospitalisierungsschub erhalten, dem durch zahlreiche Neugründungen von provinzialen, kommunalen, privaten und konfessionellen Anstalten entsprochen wurde. Den durch Urbanisierung, Industrialisierung und Verarmung noch forcierten Bedürfnissen versuchten die Träger, darunter auch katholische Ordensgemeinschaften, durch Ausbau bestehender und eben auch Neubauten zu genügen. So auch die Brüdergemeinschaft der Aachener Alexianer, zu deren Aufgaben auch die Fürsorge für „Geisteskranke“ in ihrem Mutterhaus am Alexianergraben gehörte. Auf einem neu erworbenen Gelände vor der Stadt errichtete die Genossenschaft 1885 einen Neubau, der zunächst 100 Patienten aufnehmen konnte. Auf Grund eines Vertrags mit der rheinischen Provinzialverwaltung vom 1. April 1883 hatten sich die Alexianer bereits verpflichtet, auch von der Provinzialverwaltung überwiesene männliche Epileptiker in vollständige Pflege zu übernehmen.[2]


Die Einrichtung von Mariaberg erfolgte zu einer Zeit, in der sich die „Geisteskrankenfürsorge“ in der Rheinprovinz in einem deutlichen Umbruch befand. Dies betraf sowohl Art und Umfang solcher Anstalten, wie auch die verstärkte Notwendigkeit ihrer Nutzung. Die 1825 gegründete und 1878 aufgehobene „Irrenheilanstalt“ Siegburg hatte nicht nur auf Grund ihres Selbstverständnisses als Einrichtung nur für Kranke, die man als potentiell heilbar einstufte, sondern vor allem wegen der beschränkten Aufnahmefähigkeit den Bedürfnissen nicht mehr entsprechen können. Auch die fünf seit den 1870er Jahren neu gegründeten Provinzial-Heil- und Pflegeanstalten in Düren, Merzig, Andernach, (Düsseldorf-)Grafenberg und Bonn stießen schnell an ihre Kapazitätsgrenzen – hatte sich doch bis 1890 im Vergleich zu 1861 die Zahl der Aufnahmen mehr als verfünffacht.[3]
In den maßgeblichen politischen Gremien der Rheinischen Provinzialverwaltung, dem Provinzialverwaltungsrat und dem Provinziallandtag, war dagegen die Bereitschaft gering, weitere große Anstalten zur Entlastung errichten zu lassen. In der Rheinprovinz gab es dagegen bereits eine bewährte Tradition, zur Unterbringung von psychisch Kranken auch auf die entsprechenden Einrichtungen religiöser Gemeinschaften zurückzugreifen. Diese erhielten finanzielle Zuschüsse der Provinzialverwaltung zur baulichen Erweiterung und verpflichteten sich im Gegenzug zur Aufnahme einer bestimmten Zahl von psychisch Kranken. Auch behielt sich die Provinzialverwaltung das Recht zur Visitation solcher konfessioneller Anstalten vor.[4]
Am 2. April 1887 schloss die Provinzialverwaltung auch mit den Aachener Alexianern einen solchen Vertrag ab, der die stufenweise Aufnahme von zunächst 90 männlichen psychisch Kranken vorsah. Auf dieser Grundlage entwickelte sich eine gute Kooperation zwischen Provinzialverwaltung und Alexianern, deren „Anstalt“ im Frühjahr 1893, verteilt auf die zwei Standorte Mariaberg und Mutterhaus (am Alexianergraben in Aachen) insgesamt 615 Kranke umfasste, darunter allerdings auch zahlreiche Epileptiker.[5]
Von erheblichen Auswirkungen nicht nur auf das Schicksal von Mariaberg, sondern auf die gesamte rheinische „Geisteskrankenfürsorge“ war der „Fall Forbes“. Zwar hatte es bereits 1882 und 1886 in der Alexianeranstalt vereinzelt Skandale gegeben, die vor allem auf die mangelnde pflegerische und ärztliche Betreuung der Kranken zurückzuführen waren. Der „Fall Forbes“ erreichte dagegen eine ganz neue Dimension, da er vor allem medial in bisher nicht gekanntem Maße instrumentalisiert wurde. Der schottische alkoholkranke Geistliche Alexander Forbes war im Januar 1890 als so genannter freiwilliger Pensionär in Mariaberg aufgenommen worden, doch hatten seine Alkoholsucht und damit in Verbindung zu bringende psychische Auffälligkeiten dazu geführt, dass er schließlich als „geisteskrank“ eingeschätzt und isoliert wurde. Prekär wurde die gesamte Angelegenheit dadurch, dass die ärztliche Diagnose ohne persönliche Vorstellung des Kranken gestellt wurde und dass es offensichtlich auch Fehlverhalten des Pflegepersonals dem Kranken gegenüber gab.[6]


Der gesamte „Fall Forbes“ erreichte mit der Initiative des Iserlohner Gastwirtes Mellage, der am 30. Mai 1894 mit Polizeiunterstützung die Entlassung Forbes aus Mariaberg herbeiführte, eine neue Dimension. Mellage prangerte im Anschluss in einer Veröffentlichung tatsächlich bestehende Missstände in der Aachener Alexianeranstalt öffentlich an, allerdings nicht ohne diese in einen dezidiert kirchenfeindlichen Kontext zu stellen.[7] Der Fall und insbesondere die sich nunmehr in Folge gestellter Strafanzeigen entwickelnde juristische Auseinandersetzung wurde in den nächsten Monaten in der Presse – gerade auch je nach konfessionellem Standpunkt – kontrovers diskutiert.[8]
Für die rheinische Provinzialverwaltung hatten der Prozess gegen „Mellage und Genossen“, der durch das Landgericht Aachen am 8. Juni 1895 ohne Verurteilung eingestellt wurde, sowie das kritische öffentliche Echo die Konsequenz, dass sie ihre Beziehung bzw. Kooperation mit den konfessionellen Beleganstalten einer kritischen Überprüfung unterzog. Die zu Tage gekommenen Mängel in Leitung und Zuständen der Anstalt Mariaberg und die unleugbare Feststellung erheblicher Defizite in der Behandlung der Kranken durch die Alexianerbrüder mündete in eine ministerielle Verfügung vom 12. Juni 1895, die Anstalt Mariaberg zu schließen.[9]
Das Presseecho war teilweise verheerend auch für die Provinzialverwaltung, die offensichtlich ihre Aufsichtsfunktion nicht genügend wahrgenommen habe. Auch deutlich überzogene Artikel in Zeitschriften verfehlten nicht eine öffentliche Wirkung, wie z.B. in einer Veröffentlichung des Jahres 1895: „Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass die Genossenschaft seit Jahren missliebige Priester als angeblich Geisteskranke festhält und dass in ihrer Anstalt die geisteskranken und epileptischen Insassen jeder sachverständigen Behandlung und Pflege entbehren, in überfüllten Räumen hausen, ungenügend ernährt werden und vielfachen grausamen, raffinirt scheusslichen Misshandlungen hilflos preisgegeben sind.“[10] Hieran war Manches wahr, aber Vieles überzogen. Die auch an den Pranger gestellte Provinzialverwaltung musste darauf reagieren, hatte aber bereits Monate vor dem Prozessende im Juni 1895 erste Schritte unternommen und sich in einer Konferenz vom 14. November 1894 mit den zu ziehenden Konsequenzen auseinandergesetzt. An dieser nahmen die Leiter all jener „Irren-“Anstalten teil, die sich in privater oder konfessioneller Trägerschaft befanden und die von Seiten der Provinz als Beleganstalten genutzt wurden. Es wurde Einvernehmen dahingehend erzielt, dass künftig die betroffenen Einrichtungen in der „Irrenpflege“ erfahrene Ärzte anzustellen hätten, wobei der Provinzialverwaltung bei der Anstellung und Entlassung dieser Ärzte eine entscheidende Mitwirkung vertraglich zukommen sollte. Die Provinzialverwaltung bot darüber hinaus ihre Unterstützung im Hinblick auf bauliche Vorhaben der Beleganstalten an.[11]
'Eine zusätzliche Verpflichtung gegenüber den privaten bzw. konfessionellen Anstalten erwuchs der Provinzialverwaltung auch durch das „Gesetz vom 11. Juli 1891 über die erweiterte Armenpflege in der Rheinprovinz“ bzw. das „Gesetz über die so genannte außerordentliche Armenlast“ vom 3. April 1893. Hiernach waren seitens des Landarmenverbandes alle der Anstaltspflege bedürftigen „Geisteskranken“ in geeigneten Anstalten unterzubringen. Konkret bedeutete dies, dass mit diesem Tag 1978 sog. „Geisteskranke“ zusätzlich in die Fürsorge des Landarmenverbandes übergingen, auch wenn sie in ihren bisherigen Einrichtungen belassen wurden.[12] In der Konsequenz hatte nunmehr der Landarmenverband unmittelbare Aufsichts- und auch Eingriffsmöglichkeiten in die Beleganstalten, was er auch durch die Zusendung spezieller Normativvorschriften an diese zum Ausdruck brachte.[13]


Hinsichtlich der Alexianer-Anstalt Mariaberg führte dies allerdings zu weiteren Verwerfungen zwischen Provinzialverwaltung und Alexianern, die die Normativbestimmungen als Eingriff in ihren Anstaltsbetrieb ansahen und ablehnten. Zunehmend mussten aber auch sie die Sinnhaftigkeit einer öffentlichen Kontrolle der fachlich-medizinischen Betreffe anerkennen und schließlich auch zugeben, durch mangelhafte Kontrolle und verfehlte Personalentscheidungen zu den Missständen beigetragen zu haben.[14] Die Kongregation der Alexianer erkannte schließlich nicht nur die Normativbestimmungen an, sondern stellte darüber hinaus die Anstalt Mariaberg zur freien Verfügung der Provinzialverwaltung.[15]
Noch war die Auseinandersetzung aber nicht ausgestanden, da es zur Interpellation einiger Abgeordneten an das Abgeordnetenhaus in Berlin gekommen war, das sich am 25. Juni 1895 mit den Missständen und den daraus gezogenen Konsequenzen hinsichtlich der Beaufsichtigung aller Pflegeanstalten für „Geisteskranke“ beschäftigte. Die daraus resultierende Forderung nach einer „schärferen“ Beaufsichtigung und dem Erlass entsprechender Vorschriften schloss sich der Provinzialverband an, agierte er doch ohnehin bereits in diese Richtung.[16]
Am 15. Juni 1895 pachtete die rheinische Provinzialverwaltung die Alexianer-Anstalt Mariaberg mit Wirkung vom 1. Juli für letztendlich vier Jahre. Diese wurde somit Provinzial-Anstalt und übernahm zunächst auch die bereits dort arbeitenden Brüder im Wirtschafts- und Pflegedienst – bis Ende September 1895 waren diese allerdings durch weltliches Personal ersetzt.[17] Am 3. Oktober 1896 ging Mariaberg in den Besitz der Stadt Aachen über, welche eine Neustrukturierung ihrer Gesundheitseinrichtungen betrieb. Die rheinische Provinzialverwaltung war seitdem Pächter einer städtischen Einrichtung.[18] Das Ende der Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt Mariaberg kam Ende März 1900 mit der endgültigen Übergabe an die Stadt Aachen, die hierhin das Josephinische Institut, ein Pflegeheim für alte Leute und Invaliden verlegte.[19]

Beiträger: Dr. Wolfgang Schaffer


[1] Vgl. Schaffer 1999, S. 155.
[2] Vgl. Schaffer 1999, S. 156−158.
[3] Vgl. Schaffer 1999, S. 160f.
[4] Vgl. Schaffer 1999, S. 160f.
[5] Vgl. Schaffer 1999, S. 162.
[6] Vgl. Schaffer 1999, S. 166−167.
[7] Vgl. 39 Monate 1894.
[8] Vgl. Kurella 1895; Prozeß 1895; Greuelthaten 1895; Winkler 1895; Schaffer 1999, S. 169−171.
[9] Vgl. Prozess 1895; Greuelthaten 1895.
[10] Vgl. Kurella 1895, S. 339.
[11] Vgl. Schaffer 1999, S. 173.
[12] Vgl. Kurella 1895, S. 339; Wiehl 1925, S. 135−139; Schaffer 1999, S. 174.
[13] Vgl. Schaffer 1999, S. 175.
[14] Vgl. Schaffer 1999, S. 177.
[15] Vgl. Schaffer 1999, S. 177.
[16] Vgl. Schaffer 1999, S. 178.
[17] Vgl. Schaffer 1999, S. 180−182.
[18] Vgl. Schaffer 1999, S. 182.
[19] Vgl. Schaffer 1999, S. 190.

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Weiterführende Quellen und Literatur:

  • Archiv des LVR (ALVR), Bestand Rheinische Provinzialverwaltung Nr. 2536, 4114, 4139, 4186, 7983, 7984, 7985, 7986, 7987.
  • Die Greuelthaten frommer Brüder im Kloster Mariaberg zu Aachen (Prozeß gegen Mellage und Genossen), verhandelt vor der Aachener Strafkammer vom 30. Mai bis 8. Juni 1895 (Leipzig 1895).
  • Kurella, Hans: Das preußische Irrenwesen im Lichte des Processes Mellage, in: Centralblatt für Nervenheilkunde und Psychiatrie XVIII (1895), S. 339−344.
  • 39 Monate bei gesundem Geiste als irrsinnig eingekerkert! Erlebnisse des katholischen Geistlichen Mr. Forbes aus Schottland im Alexianerkloster Mariaberg in Aachen während der Zeit vom 18. Februar 1891 bis 30. Mai 1894. Geschildert von seinem Befreier (Hagen 1894).
  • Der Prozess gegen Mellage und Genossen vor der Aachener Strafkammer wegen Beleidigung der Alexianer-Genossenschaft in Aachen begangen durch die Broschüre „39 Monate bei gesundem Geiste als irrsinnig eingekerkert“. Nach stenographischen Aufzeichnungen (Aachen 1895).
  • Wiehl: Fürsorge für Geisteskranke, Idiote und Epileptiker, in: Johannes Horion (Hrsg.), Die Rheinische Provinzial-Verwaltung. Ihre Entwicklung und ihr heutiger Stand (Düsseldorf 1925), S. 125−177.
  • Winkler, B.: Die „frommen“ Klosterbrüder und deren gewissenlose Aerzte im katholischen Kloster (Irren-Heilanstalt etc.) Mariaberg. Aktenmäßige stenographische Darstellung des Mellage-Prozesses nebst Rückblicken aus jüngster Zeit auf ähnliche verbrecherische Vorkommnisse (Leipzig 1895).
  • Schaffer, Wolfgang: Die Pflegeanstalt Mariaberg bei Aachen (1885−1900) und der Umbruch der provinzialen Geisteskrankenfürsorge auf dem Hintergrund des „Alexianerskandals“, in: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein 202 (1999), S. 155−192.

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