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Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) bietet Archiven, Bibliotheken und anderen Gedächtnisinstitutionen zwei Förderlinien. Neben dem auf Mengenverfahren wie Massenentsäuerung, Trockenreinigung und Verpackung ausgelegten BKM-Sonderprogramm unterstützt die Modellprojektförderung der KEK mit weiteren Mitteln die Schaffung von innovativen Good-Practice-Beispielen.
Damit wird die Bedeutung von präventivem Handeln in den Vordergrund gestellt. Denn die Vermeidung von Bränden, Wasserschäden, Papierzerfall oder Insektenbefall in Archiven und Bibliotheken spart nicht nur langfristig Geld, sondern ist auch der beste Schutz für unersetzliches Kulturgut.
Über das Sonderprogramm sollen vor allem Mengenverfahren wie Massenentsäuerung, Reinigung und Verpackung sowie konkrete bestandsbezogene Vorbereitungsmaßnahmen wie z. B. Schadenserfassung gefördert werden. Förderfähig ist zudem die konservatorisch-restauratorische Vorbereitung für Digitalisierungsvorhaben. Neben Anträgen einzelner Einrichtungen werden kooperative Anträge mehrerer Archive, Bibliotheken und weiterer Einrichtungen ausdrücklich begrüßt. In begrenztem Umfang ist eine Förderung mehrjähriger Projekte möglich.
Anträge aus Nordrhein-Westfalen sind bis zum 17. Januar 2024 sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form an das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW (MKW) zu richten.
Mail: fp-424@mkw.nrw.de
Postadresse:
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat 424
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf
Seit 2010 unterstützt die KEK mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder (KSL) deutschlandweit ausgewählte Modellprojekte zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts. Die Förderung von Modellprojektvorhaben trägt auf verschiedenen Ebenen zur nachhaltigen Sicherung des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken bei. Die Förderung des Originalerhalts anhand exemplarischer Modellprojekte macht die Ergebnisse als Good Practices nachnutzbar.
Über den Schwerpunkt Notfallvorsorge fordert die KEK-Modellprojektförderung insbesondere auch solche Projekte, die dazu dienen, schwerwiegende Auswirkungen auf Gedächtniseinrichtungen abzumildern. Hierzu gehören u.a. Maßnahmen aus dem Bereich der risikoanalyse und der Erstellung von Notfallplänen, die Gründung von Notfallverbünden, der Ausbau von Kompetenzen und Fachkenntnissen und die Beschaffung von Notfallmaterialien.
Anträge müssen bis zum 31. Januar 2024 direkt bei der KEK eingegangen sein.
Weitere Informationen zur KEK-Modellprojektförderung finden Sie auf den Seiten der KEK.