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Ab 2026 bündelt die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) ihre bisherigen Förderangebote. Das neue Programm „Schriftliches Kulturgut erhalten“ unterstützt Projekte zum Originalerhalt. Die neue Förderung steht allen Gedächtniseinrichtungen in Deutschland offen. Die zwei bisherigen Programme werden nun in einem einzigen zusammengefasst. Dieses Vorgehen hat Vorteile: Bürokratie wird abgebaut, Verwaltungsprozesse werden einfacher. Zudem wurden die Fördergrundsätze aktualisiert, sodass künftig noch mehr Einrichtungen die Förderung der KEK in Anspruch nehmen können.
Es werden präventive, konservatorische oder restauratorische Maßnahmen zum Originalerhalt von Archiv- und Bibliotheksgut gefördert. Dazu gehören unter anderem Reinigung, Verpackung, Massenentsäuerung, Konservierung und Schadenserfassung. Auch Vorarbeiten zu Digitalisierungsmaßnahmen fallen darunter.
Des Weiteren werden Vorhaben zur Notfallvorsorge, Förderung von Fachkompetenz, Öffentlichkeitsarbeit und Forschung gefördert. Für die Auswahl der geförderten Projekte werden Gefährdung, Bedeutung und Nutzung als gleichwertige Parameter verwendet.
Eine Förderung kann von Archiven, Bibliotheken, Museen und vergleichbare Einrichtungen des öffentlichen und privaten Rechts sowie in religiöser Trägerschaft beantragt werden. Bei objektbezogenen Maßnahmen muss eine öffentliche Zugänglichkeit, sowie die Nachhaltigkeit konservatorischer Maßnahmen gewährleistet sein. Von den bisher gewünschten „kooperativen Anträgen“ verschiedener Einrichtungen ist in den neuen Förderrichtlinien nichts mehr zu finden.
Gefördert werden Projekte für die Sicherung von historisch und wissenschaftlich besonders wertvollen schriftlichen Kulturguts im Original. Dazu zählen auch fotografische Materialien, nicht aber rein grafische Kunstwerke oder andere Werke der bildenden Künste.
Anträge für mehrjährige Projekte sind weiterhin möglich. Fördermittel können bis zu 100 000€ pro Jahr pro Projekt beantragt werden. Eine Kofinanzierung von mindestens 10% muss gegeben sein.
Bereits vorher kooperativ mit der KEK abstimmte Anträge, sowie Anträge die mit Landes- oder Drittmitteln kofinanziert werden, können bevorzugt werden. Es wird dringlichst empfohlen, bereits bei der Planung des Projekts mit der KEK in Kontakt zu treten.
Alle Anträge können jetzt per Mail direkt an die KEK gestellt werden.
Anträge müssen bis zum 31. Januar 2026 direkt bei der KEK eingegangen sein.
Ein Landestestat ist notwendig, wenn Mittel aus der Landesförderung in die Kofinanzierung eingebunden sind.
Für alle interessierten Einrichtungen wird im Januar 2026 ein Webinar angeboten, in denen die KEK zu dem neuen Förderprogramm sowie zur Antragstellung informiert. Das Webinar richtet sich an Einrichtungen, die 2026 einen Förderantrag bei der KEK beabsichtigen oder sich allgemein zu den Fördermöglichkeiten informieren möchten. Fragen sind während des Webinars jederzeit erwünscht.
Der Termin findet online statt und ist kostenfrei:
• 08.01.2026, 10:00 – 12:00 Uhr
Hier geht's zur Anmeldung