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Ab 2026 bündelt die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) ihre bisherigen Förderangebote. Das neue Programm „Schriftliches Kulturgut erhalten“ unterstützt Projekte zum Originalerhalt. Die neue Förderung steht allen Gedächtniseinrichtungen in Deutschland offen. Die zwei bisherigen Programme werden nun in einem einzigen zusammengefasst. Dieses Vorgehen hat Vorteile: Bürokratie wird abgebaut, Verwaltungsprozesse werden einfacher. Zudem wurden die Fördergrundsätze aktualisiert, sodass künftig noch mehr Einrichtungen die Förderung der KEK in Anspruch nehmen können.
Es werden präventive, konservatorische oder restauratorische Maßnahmen zum Originalerhalt von Archiv- und Bibliotheksgut gefördert. Dazu gehören unter anderem Reinigung, Verpackung, Massenentsäuerung, Konservierung und Schadenserfassung. Auch Vorarbeiten zu Digitalisierungsmaßnahmen fallen darunter.
Des Weiteren werden Vorhaben zur Notfallvorsorge, Förderung von Fachkompetenz, Öffentlichkeitsarbeit und Forschung gefördert. Für die Auswahl der geförderten Projekte werden Gefährdung, Bedeutung und Nutzung als gleichwertige Parameter verwendet.
Eine Förderung kann von Archiven, Bibliotheken, Museen und vergleichbare Einrichtungen des öffentlichen und privaten Rechts sowie in religiöser Trägerschaft beantragt werden. Bei objektbezogenen Maßnahmen muss eine öffentliche Zugänglichkeit, sowie die Nachhaltigkeit konservatorischer Maßnahmen gewährleistet sein. Von den bisher gewünschten „kooperativen Anträgen“ verschiedener Einrichtungen ist in den neuen Förderrichtlinien nichts mehr zu finden.
Gefördert werden Projekte für die Sicherung von historisch und wissenschaftlich besonders wertvollen schriftlichen Kulturguts im Original. Dazu zählen auch fotografische Materialien, nicht aber rein grafische Kunstwerke oder andere Werke der bildenden Künste.
Fördermittel können grundsätzlich in einer Höhe bis 100.000 Euro pro Jahr pro Projekt beantragt werden. Grundsätzlich muss eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 % eingebracht werden. Die Kofinanzierung kann sich aus Eigen-, Landes- und/oder Drittmitteln zusammensetzen.
Bei Vorhaben zum Originalerhalt von Archiv- oder Bibliotheksbeständen mit einer Fördersumme von mehr als 7.500 Euro muss, unabhängig von eventuell weiteren beantragten Vorhaben (z. B. Notfallvorsorge), für das gesamte Projekt eine Kofinanzierung von grundsätzlich mindestens 50 % eingebracht werden. Projekte von Einrichtungen in Trägerschaft des Bundes können mit bis zu 100 % gefördert werden.
Bereits vorher kooperativ mit der KEK abgestimmte Anträge, sowie Anträge die mit Landes- oder Drittmitteln kofinanziert werden, können bevorzugt werden. Es wird dringlichst empfohlen, bereits bei der Planung des Projekts mit der KEK in Kontakt zu treten.
Alle Anträge können jetzt per Mail direkt an die KEK gestellt werden. Anträge müssen bis zum 31. Januar 2026 direkt bei der KEK eingegangen sein.
Ein Landestestat ist notwendig, wenn Mittel aus der Landesförderung in die Kofinanzierung eingebunden sind. Dies gilt in Nordrhein Westfalen zum Beispiel immer dann, wenn Mittel aus KEK und LISE kombiniert werden. Dabei ist zu beachten, dass Rückmeldungen, der für die Vergabe der LISE Mittel zuständigen Stellen, nicht ausreichen. Viel mehr sind die KEK-Anträge vorab beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen einzureichen, das wie in der Vergangenheit üblich die entsprechenden Testate einholt. Die Frist dafür ist der 17. Januar 2026. Nach positiver Begutachtung wird den Beteiligten das Landestestat zugesandt. Dieses ist nach Erhalt gemeinsam mit dem Antrag innerhalb der zuvor genannten Frist eigenständig an die KEK zu übermitteln.
Weitere Informationen zur KEK finden Sie auf den Seiten der KEK.
Für alle interessierten Einrichtungen wird im Januar 2026 ein Webinar angeboten, in denen die KEK zu dem neuen Förderprogramm sowie zur Antragstellung informiert. Das Webinar richtet sich an Einrichtungen, die 2026 einen Förderantrag bei der KEK beabsichtigen oder sich allgemein zu den Fördermöglichkeiten informieren möchten. Fragen sind während des Webinars jederzeit erwünscht.
Der Termin findet online statt und ist kostenfrei:
• 08.01.2026, 10:00 – 12:00 Uhr
Hier geht's zur Anmeldung