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Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) bietet Archiven, Bibliotheken und anderen Gedächtnisinstitutionen zwei Förderlinien. Neben dem auf Mengenverfahren wie Massenentsäuerung, Trockenreinigung und Verpackung ausgelegten BKM-Sonderprogramm unterstützt die Modellprojektförderung der KEK mit weiteren Mitteln die Schaffung von innovativen Good-Practice-Beispielen.
Damit wird die Bedeutung von präventivem Handeln in den Vordergrund gestellt. Denn die Vermeidung von Bränden, Wasserschäden, Papierzerfall oder Insektenbefall in Archiven und Bibliotheken spart nicht nur langfristig Geld, sondern ist auch der beste Schutz für unersetzliches Kulturgut.
Über das Sonderprogramm sollen vor allem Mengenverfahren wie Massenentsäuerung, Reinigung und Verpackung sowie konkrete bestandsbezogene Vorbereitungsmaßnahmen wie z. B. Schadenserfassung gefördert werden. Förderfähig ist zudem die konservatorisch-restauratorische Vorbereitung für Digitalisierungsvorhaben. Neben Anträgen einzelner Einrichtungen werden kooperative Anträge mehrerer Archive, Bibliotheken und weiterer Einrichtungen ausdrücklich begrüßt. In begrenztem Umfang ist eine Förderung mehrjähriger Projekte möglich.
Anträge aus Nordrhein-Westfalen sind bis zum 17. Januar 2025 sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form an das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW (MKW) zu richten.
Mail: fp-424@mkw.nrw.de
Postadresse:
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat 424
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf
Seit 2010 unterstützt die KEK mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder (KSL) deutschlandweit ausgewählte Modellprojekte zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts. Die Förderung von Modellprojektvorhaben trägt auf verschiedenen Ebenen zur nachhaltigen Sicherung des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken bei. Die Förderung des Originalerhalts anhand exemplarischer Modellprojekte macht die Ergebnisse als Good Practices nachnutzbar.
Im Jahr 2025 erfolgt mit Blick auf die krisenbedingt angespannten Haushaltslagen eine Öffnung des bisherigen Förderangebots. Insbesondere kleineren Einrichtungen soll mit dieser Öffnung eine Beteiligung an der Förderung zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts ermöglicht werden. Diese Erweiterung gilt zudem als Testlauf in Vorbereitung der Aktualisierung der Fördergrundsätze für die Jahre 2026ff. Ausdrücklich hervorgehoben wird in diesem Testlauf die Förderfähigkeit präventiver und konservatorischer Maßnahmen wie Trockenreinigung oder Schutzverpackung. Dabei richtet sich dieses Förderangebot in erster Linie an:
Die Kriterien modellhaft, innovativ oder öffentlichkeitswirksam werden bei präventiven und konservatorischen Maßnahmen nachrangig herangezogen. Es wird empfohlen, bereits bei der Planung des Projekts mit der KEK in Kontakt zu treten.
Anträge müssen bis zum 31. Januar 2025 direkt bei der KEK eingegangen sein.
Weitere Informationen zur KEK-Modellprojektförderung finden Sie auf den Seiten der KEK.