Jeweils im Herbst wird seitens der LISE eine Bedarfsabfrage für das folgende Förderjahr in Form eines Online-Formulars durchgeführt, die eine verbindliche Anmeldung für das Folgejahr darstellt. Auf Grundlage der dadurch erhaltenen belastbaren Informationen kann der Projektplan für das folgende Jahr erstellt werden. Der Zeitraum für die Bedarfsanmeldung wird über die Website des AFZ und den Newsletter bekannt gegeben.
Da die Fördergelder des Landes NRW ausschließlich auf Basis des angemeldeten Bedarfs und des daraus resultierenden Finanzplans bereitgestellt werden, können Anträge ohne vorherige Teilnahme an der Bedarfsanmeldung im entsprechenden Förderjahr grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Das Land NRW fördert bestandserhalterische Maßnahmen im Rahmen der LISE mit 60 % der förderfähigen Auftragssumme, sodass sich der Eigenanteil der Antragstellenden auf lediglich 40 % beläuft. Da die Förderbereiche in der Vergangenheit des Öfteren überzeichnet waren, kann ggf. auch zukünftig die Anwendung eines Verteilerschlüssels notwendig werden, sodass unter Umständen nicht alle Anträge vollumfänglich berücksichtigt werden können. In einem Informationsschreiben wird den Archiven vorab die voraussichtliche Höhe der Zuwendung mitgeteilt.
Die LISE informiert zu Beginn des Förderjahres die Archive, die an der Bedarfsanmeldung teilgenommen haben, über den Antragszeitraum.
Der Dienstleister für die Entsäuerungsmaßnahmen wird - wie bereits etabliert - durch die LISE ausgeschrieben und beauftragt. Die Bewilligung der Anträge in den Förderbereichen Reinigung, Restaurierung und Verpackung erfolgt auf Basis von Angeboten oder Kostenvoranschlägen, die von den Archiven bei den Dienstleistenden einzuholen und im Rahmen der kommunizierten Frist einzureichen sind. Erst nach Ausstellung des Bewilligungsbescheides können die entsprechenden Dienstleistungen seitens der Archive beauftragt werden.
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ausgeschlossen.