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Archive
im Rheinland

Landesförderprogramm Zeitungsdigitalisierung

Das Projekt zur Digitalisierung historischer Zeitungen läuft seit 2017, derzeit in seiner dritten Förderphase. Ziel ist es, die historischen Zeitungen aus NRW bis 1945 nicht nur der Forschung, sondern allen interessierten Bürger*innen frei zugänglich zu machen.

Es wird vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert und in Kooperation der Projektpartner Universitäts- und Landesbibliotheken Bonn, Münster, Düsseldorf, des Hochschulbibliothekszentrums (hbz) des Landes im engen Austausch auch mit dem LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum (LVR-AFZ) geplant bzw. durchgeführt.

Zurzeit umfasst das frei zugängliche Online-Portal für die Zeitungsdigitalisate, zeit.punktNRW, knapp 18 Mio. Zeitungsseiten. Von ihnen ist der Großteil mit Volltext erschlossen. Weitere Zeitungsseiten werden ab 2026 kontinuierlich online freigeschaltet und volltexterkannt werden.

Das Zeitungsportal NRW (zeit.punktNRW) ist damit nach wie vor das größte Zeitungsportal in Deutschland.

Seit Projektbeginn im Juni 2017 sind durch das Technische Zentrum des LVR-AFZ mehr als 6 Mio. Zeitungsseiten der knapp 18 Mio. digitalisierten Zeitungsseiten von Mikrofilmen und von Zeitungsbänden für das Projekt digitalisiert worden.

Lücken in der Verfilmung werden in den vergangenen Jahren in großem Umfang v.a. durch die Digitalisierung von originalen Zeitungsbänden geschlossen.

Unter dem nachfolgenden Link ist das Portal zu finden, über das die Zeitungsseiten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden: https://zeitpunkt.nrw.


Aktuelles

Vierte und letzte Förderphase ab 2026

Mit 2026 beginnt im Landesprojekt nun die vierte und letzte Förderphase, die bis Ende des Jahres 2028 laufen wird. Damit soll das Erfolgsprojekt und -modell der kulturspartenübergreifenden Zusammenarbeit allerdings nicht abrupt enden.

Ziele neben der Fortsetzung der Zeitungsdigitalisierung vom Original und vom Mikrofilm sind daher für die letzte Förderphase u.a. auch

  • die Überführung von zeit.punktNRW als Portal in den Regelbetrieb
  • Klärung des Verfahrens für 2026-28 nicht zu berücksichtigende sowie auch nachgemeldete Zeitungsbestände.

Bereits jetzt ist also klar, dass nicht alle bis dato gemeldeten und in den rheinischen nichtstaatlichen Archiven vorliegenden Zeitungsbestände im Rahmen der Landesförderung Berücksichtigung finden können.

Vor diesem Hintergrund werden aktuell ergänzende Wege geprüft. Sollten Sie nichtsdestoweniger weitere Bestände melden wollen, wenden Sie sich gerne an uns.


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