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Archive
im Rheinland

Archivförderung

Zur Förderung des Ausbaus und der Sicherung der archivischen Infrastruktur im Rheinland stellt der LVR – vermittelt über das LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum (LVR-AFZ) – jährlich eigene Fördermittel zur Verfügung, die allein für die nichtstaatlichen Archive im Rheinland reserviert sind. Diese spartenspezifische Archivförderung kommt insbesondere auch kleineren Projekten zugute.

Fördermittel können grundsätzlich von allen nichtstaatlichen Archiven in Anspruch genommen werden. Sowohl Kommunalarchive als auch das breite Spektrum der übrigen, privaten und öffentlichen Archive können Förderanträge stellen.

Grundvoraussetzung für die Unterstützungsmaßnahmen des LVR ist die öffentliche Zugänglichkeit der geförderten Einrichtung. Weitere Voraussetzungen für die Gewährung einer Zuwendung sind die Zweckdienlichkeit der beantragten Maßnahme, die Orientierung an aktuellen archivfachlichen Standards sowie die rechtzeitige, enge Abstimmung mit dem LVR-AFZ. Die Höchstförderungssumme je Förderfall beträgt 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Nähere Informationen zur Art der geförderten Projekte sowie zur Antragstellung entnehmen Sie bitte den Fördergrundsätzen des LVR-AFZ.



Förderrichtlinien

(Pulheim, 01.02.2022)

Förderungen des LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrums

Mit der Archivförderung unterstützt das LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum den Aufbau, Erhalt und Ausbau archivischer Infrastrukturen im Rheinland. Ziel ist die Schaffung von Rahmenbedingungen, die es nichtstaatlichen Archiven im Rheinland ermöglichen, ihre Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. Die zur Verfügung gestellten Mittel tragen dazu bei, Bestände, denen besonderer Wert für Wissenschaft und Forschung, historisch-politische Bildung, Gesetzgebung, oder Rechtsprechung zukommt, dauerhaft zu erhalten, zu sichern, zu erfassen, zu verwahren, instand zu setzen, zu erschließen, zu erforschen, für die Nutzung bereitzustellen und zu veröffentlichen.

Gefördert werden:

  • 1. Maßnahmen zur Aufbewahrung und Erhaltung von Archivgut im Kontext der archivischen Bestandserhaltung (z. B. Lagerung, Klimakontrolle, Verpackung, Konservierung und Restaurierung sowie analoge und digitale Informationssicherung).
  • 2. Maßnahmen zur Erschließung und Nutzbarmachung (z. B. Findbücher, sachthematische Inventare, Beständeübersichten, Online-Präsentationen).
  • 3. Maßnahmen zur historischen Bildungs- und archivischen Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Ausstellungen, Flyer, Archivführer, Homepage).

Die Höchstförderungssumme je Förderfall beträgt 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten. Durch andere Förderprogramme unterstützte Projekte werden nachrangig berücksichtigt. Baumaßnahmen sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen.

Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist, dass die beantragte Maßnahme

  • noch nicht begonnen hat,
  • in Abstimmung mit dem LVR-AFZ durchgeführt wird und
  • sich an den derzeitigen archivfachlichen Standards orientiert.

Pro Institution und Förderjahr kann jeweils nur ein Förderantrag für ein Projekt berücksichtigt werden.

Die Antragsfrist endet am 31. Januar des entsprechenden Jahres. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der elektronischen Unterlagen bei der zuständigen Stelle. Verspätet eingehende oder unvollständige Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Die Anträge sind in elektronischer und schriftlicher Form zu stellen. Eine alleinige Antragstellung nur in elektronischer oder nur in schriftlicher Form ist nicht ausreichend. Das Antragsformular finden sie weiter unten auf dieser Seite unter ,,Formulare´´.

Nach Prüfung der Anträge und ihrer Beratung in den zuständigen LVR-Gremien gehen die Zuwendungsbescheide i. d. R. nicht vor Sommer des Förderjahres zu. Ein vorzeitiger Projektbeginn ist förderschädlich!

Die Verwendungsnachweise mit Rechnungsbelegen sind jeweils bis zum 15. November des Förderjahres einzureichen. Nach Prüfung der Verwendungsnachweise erfolgt die Überweisung der Mittel. Die Fördermittel sind auf Antrag in das nächste Haushaltsjahr, jedoch bei kommunalen Anträgen nur bis zum 31. März des nächsten Haushaltsjahres übertragbar. Anträge auf Übertragung sind ebenfalls bis zum 15. November des Förderjahres zu stellen. Die Übertragung von Zuschussmitteln ist jeweils nur ein Mal möglich.

Die Antragsfrist für das Jahr 2025 endet am 31. Januar 2025, eine Vorinformation über einen geplanten Antrag vor Jahresende 2024 ist sinnvoll. Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für das Jahr 2025 müssen bis zum 31. Januar 2025 in elektronischer und Papierform beim LVR-AFZ eingegangen sein! Entscheidend für die Fristwahrung ist dabei der elektronische Eingang der Unterlagen.

Kontaktadresse

LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum
Ehrenfriedstr. 19, 50259 Pulheim
E-Mail: afz.archivberatung@lvr.de.
Tel. 02234 – 9854 225

Auskünfte zum Antragsverfahren erteilt:

Dr. Gregor Patt
Tel. 02234 9854 234
gregor.patt@lvr.de

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