LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum Logo Landschaftsverband Rheinland - zur Startseite
Die Fassade eines Gebäudes ist abgebildet.

Archive
im Rheinland

Neues Landesförderprogramm in NRW

Start für Heimatförderung der Landesregierung: „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. – Wir fördern, was Menschen verbindet.“

Die Landesregierung fördert Initiativen und Projekte, die lokale und regionale Identität und Gemeinschaft stärken. Ziel ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern, die positiv gelebte Vielfalt deutlich sichtbar werden lassen. Mit den fünf Elementen Heimat-Scheck, Heimat-Preis, Heimat-Werkstatt, Heimat-Fonds und Heimat-Zeugnis werden bis 2022 Fördermittel von rund 150 Millionen Euro für die Gestaltung der Heimat vor Ort, in Städten und Gemeinden und in den Regionen zur Verfügung gestellt.

Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW:
MHKBG NRW Heimatförderprogramm

Fördermöglichkeiten:

1. Heimat-Scheck:

Zur unbürokratischen Förderung von Projekten lokaler Vereine und Initiativen werden jährlich 1.000 Heimat-Schecks à 2.000 Euro bereitgestellt. „Möglichmacher für all solche guten Ideen und kleinen Projekte, die eigentlich gar nicht viel Geld kosten, aber einen großen Mehrwert in der Sache versprechen. Antrag und Verwendungsnachweis werden auf ein Minimum reduziert, so dass Motivation sofort in Taten umgesetzt werden kann.“

2. Heimat-Preis:

Auslobung für innovative Heimatprojekte ab 2019. Der Preis belohnt konkrete Arbeiten und soll nachahmenswerte Praxisbeispiele liefern. Die Auszeichnung dient der Wertschätzung der v.a. ehrenamtlich Engagierten. Die Kommunen sollen den Preis vergeben, die Sieger stellen sich einem Wettbewerb auf Landesebene. Gemeinden erhalten ein Preisgeld von 5.000 Euro, Kreise von 10.000 Euro, größere Kommunen 15.000 Euro.

3. Heimat-Werkstatt:

Zur Entwicklung und Verwirklichung von Ideen für eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema im öffentlichen Raum: „Der Diskurs in der Heimat-Werkstatt soll Gemeinsamkeiten herausarbeiten und das lokale Gemeinschaftsgefühl stärken. Zugleich wird mit der Gestaltung der öffentliche Raum aufgewertet.“ Förderung je Projekt mit min. 40.000 Euro. Beispiel: Projekt zur Schaffung eines ortstypischen Kunstwerks in einer offenen Kreativwerkstatt. Antragsberechtigte: Kommunen, Private, Vereine und gemeinnützige Organisationen.

4. Heimat-Fonds:

Unterstützung für Initiativen, die ein Heimat-Projekt verwirklichen wollen. Für jeden eingeworbenen Euro soll es je einen Euro vom Land dazugeben (bis maximal 40.000 Euro). Förderfähig sind Projekte von mindestens 5.000 Euro und maximal 80.000 Euro. Die Verwaltung wird vor Ort über die Gemeinden und Gemeindeverbände erfolgen. Der Mindestanteil der Kommune beträgt 10 Prozent. Bei grenzüberschreitenden Projekten mit mehreren beteiligten Kommunen können im Einzelfall auch Projekte in Höhe von über 80.000 Euro gefördert werden.

5. Heimat-Zeugnis:

Projekte und Maßnahmen zur Schaffung, Bewahrung und Präsentation von Gebäuden, Bauwerken, Räumen und Plätzen, welche die für lokale und regionale Geschichte und Traditionen prägend sind. Beispiele: Herrichtung und Inszenierung von historischen Gebäuden, Museen oder Orten, Erstellung von Denkmalpfaden. Antragsberechtigte: Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private und gemeinnützige Organisationen. Projekte mit einem Volumen ab 100.000 Euro werden mit maximal 90 % (Private) bzw. 80 % (Kommunen) bis zu 3 Jahre gefördert. Für bauliche Maßnahmen und Investitionen gelten im Einzelfall festzulegende Zweckbindungsfristen.

Sonderfrage Stadtjubiläen:

Möglich ist die Förderung von Einzelmaßnahmen rund um ein Stadtjubiläum, die in Verbindung mit Projekten zum örtlichen historisch-kulturellen Erbe oder identitätsstiftenden Projekten stehen, z.B. auch Festschriften, über den Heimat-Scheck oder den Heimat-Fonds.

Förderanträge:

Die Maßnahmen dürfen erst mit Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids begonnen werden, eine nötige und begründete Vorverlegung muss schriftlich angezeigt werden.

Der Antrag ist schriftlich an die zuständige Bezirksregierung zu stellen. Den Anträgen sind Projektbeschreibungen (Projektinhalt, Planung, Folgekosten) sowie Kosten-und Finanzierungspläne einschließlich der Gesamtkosten beizufügen. Die nötigen Formulare und ergänzende Informationen sind auf der Webseite des Ministeriums abrufbar.