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Archive
im Rheinland

Antrag und Koordinierung Bundessicherungsverfilmung

Die (Bundes-)Sicherungsverfilmung (SiFi) von Archivgut aus dem staatlichen und nichtstaatlichen Bereich wird vom Bund als Aufgabe im Rahmen des Zivilschutzes seit 1961 finanziert. Ziel ist die Sicherung von unikalem, national bedeutsamem Archivgut auf s/w-Mikrofilm, der im Falle des unwiederbringlichen Verlusts an die Stelle des Originals treten kann. Mit einer attestierten Haltbarkeit von etwa 500 Jahren gilt der Mikrofilm auch heute noch als sicherstes Medium zur reprografischen Langzeitspeicherung von Information. Die Bedeutung des Mediums wurde zuletzt am 26. September 2013 mit der Saarbrücker Erklärung betont. Die im Rahmen des Programms erstellten Mikrofilme werden im Zentralen Bergungsort der Bundesrepublik Deutschland, dem auch als "Oberrieder Stollen" bezeichneten Barbarastollen bei Freiburg, eingelagert.
Näheres zur Sicherungsverfilmung im Rahmen des Kulturgutschutzes nach der Haager Konvention finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), unter diesem Link: https://www.bbk.bund.de/DE/AufgabenundAusstattung/Kulturgutschutz/kulturgutschutz_node.html.

Die Durchführung der Bundessicherungsverfilmung obliegt den in den Bundesländern eingerichteten Verfilmungsstellen. Die Auswahl der in Frage kommenden Bestände erfolgt nach den Grundsätzen zur Durchführung der Sicherungsverfilmung von Archivalien in der Fassung vom 1. März 1987. Die Teilnahme ist für die Archive kostenfrei. In Nordrhein-Westfalen und damit auch für die nichtstaatlichen Archive des Rheinlands wird die Bundessicherungsverfilmung vom Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Fachbereich Grundsätze, am Standort Münster-Coerde durchgeführt.

Die Antragstellung inklusive der Auswahl der Bestände und Organisation der Transporte erfolgt für den Landesteil Rheinland über das LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum.


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