Was sollte an alten Akten, Fotos, Amtsbüchern oder Karten gefährlich sein - wenn nicht ihr Inhalt? Einiges, wenn sie nicht adäquat gelagert sind!
Das häufigste Problem ist eine Gesundheitsgefährdung durch mikrobiellen Befall (Schimmel). Über Risiken und Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminiertem Archivgut informieren die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe 240 (TRBA 240). Sie stehen auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zusammen mit einer Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung zum Download bereit. Grundlegende technische, bauliche und organisatorische Schutzmaßnahmen sind darüber hinaus den TRBA 500 zu entnehmen.
Schimmel kann bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch bei Nutzerinnen und Nutzern von kontaminiertem Archivgut zu langwierigen oder sogar dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Neben akuten Erkrankungen kann er Allergien auslösen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin stellt daher ergänzend zur TRBA 240 auch eine "Checkliste Gefährdungsbeurteilung nach TRBA 240 für Archive" bereit.
Die beiden wichtigsten Faktoren, die die Bildung von mikrobiellem Befall begünstigen, sind hohe Feuchtigkeit und Schmutz. Wichtig ist daher die regelmäßige Reinigung von Archivmagazinen. Allerdings kommt archivwürdiges Schriftgut häufig bereits stark verschmutzt im Archiv an. Ein Archiv sollte daher über einen sogenannten Schwarzraum verfügen, in dem vor der Einlagerung im Magazin eine Reinigung stattfinden kann. Idealerweise sind Schwarzräume mit Reinen Werkbänken ausgestattet, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Archivs gerade bei dieser initialen Reinigung keine Sporen, Bakterien oder sonstigen biologischen Arbeitsstoffe und auch keine Stäube oder Feinstäube einatmen.
Stäube, insbesondere alveolengängige Stäube (A-Stäube) sind auch unabhängig von den biologischen Arbeitsstoffen, mit denen sie verbunden sein können, gesundheitsgefährdend. Regeln für das Ermitteln von Belastungen und Hinweise auf geeignete Schutzmaßnahmen bieten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe 500 (TRGS 500), Abschnitt 9. Der Umgang mit sensibilisierenden Stoffen für die Atemwege wird in den Technischen Regeln TRBA / TRGS 406 zusammengefasst.
Gefährdungspotential birgt die Lagerung von Archivgut aber auch, wenn Fahrregalanlagen unsachgemäß eingebaut sind und keinen ausreichenden Schutz vor Quetschungen bieten, wenn ungeeignete Steighilfen für hoch gelegene Regalböden benutzt, über Kopf untere Kartons von Stapeln entnommen oder Archivalien in instabilen Regalen gelagert werden.
Für Hinweise auf mögliche Gefahrenquellen und Verbesserungsmöglichkeiten bietet die Archivberatungsstelle des LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrums die Begehung und Beratung vor Ort an sowie die Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen.
TR Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) und Gefahrstoffe (TRGS), Bundesanstalt für Arbeitsschutz