Die Landesinitiative Substanzerhalt (LISE) ist ein Projekt des Landes NRW in Kooperation mit den Landschaftsverbänden zur Förderung von bestandserhaltenden Maßnahmen und richtet sich an nichtstaatliche Archive. Das Projekt wurde 2006 mit dem Schwerpunkt auf Massenentsäuerung konzipiert und wird seit 2020 unter veränderten Rahmenbedingungen fortgeführt.
Seit Beginn des aktuellen Projektabschnitts ist die Förderung nicht mehr auf Massenentsäuerung beschränkt, sondern umfasst vier Förderbereiche:
Näheres zu den Förderbereichen finden Sie hier.
Je nach Bedarf und Kosten- sowie Zeitplan ist die Kombination mehrerer Förderbereiche innerhalb eines Jahres oder als mehrjähriges Konzept möglich. Die Maßnahmen werden im Rahmen des Projekts vom Land NRW finanziell gefördert.
Fachlich betreut und koordiniert wird das Projekt von den LISE-Restaurator*innen des LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrums (LVR-AFZ). Das Team berät Sie gern zu den Voraussetzungen zur Förderung und zur Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen.
Allgemeine Informationen zum Förderablauf und den entsprechenden Fristen finden Sie hier.
Auch im Jahr 2025 fördert die Landesinitiative Substanzerhalt bestandserhalterische Maßnahmen der nichtstaatlichen Archive im Rheinland.
Neben der Massenentsäuerung im Blockverfahren können auch die Förderbereiche Reinigung, Restaurierung und Verpackung wieder gefördert werden. Im Bereich Reinigung haben Sie außerdem die Möglichkeit, Verbrauchsmaterial für Integrated Pest Management (IPM) fördern zu lassen.
Interessierte Archive können bis zum 30.09.2024 ihre Bedarfe für das Jahr 2025 anmelden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für das kommende Förderjahr verbindlich ist. Da die Fördergelder des Landes NRW ausschließlich auf Basis des angemeldeten Bedarfs und des daraus resultierenden Finanzplans bereitgestellt werden, können Anträge ohne vorherige Teilnahme an der Bedarfsanmeldung im kommenden Jahr grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Das Formular für die Bedarfsanmeldung steht Ihnen vom 02.09. bis 30.09.2024 über folgenden Link zur Verfügung:
Bitte erstellen Sie aus dem digital ausgefüllten Formular ein PDF (Druckersymbol in der Symbolleiste über dem Formular oder Tastenkombination Alt+5) und übersenden dieses bis zum 30.09.2024 an afz.lise@lvr.de.
Für Fragen und Hilfestellungen rund um den Förderablauf steht das Team der LISE gerne zur Verfügung.
Kontakt:
02234 9854-276 / -277 / -282
Im Rahmen der LISE IV besteht die Möglichkeit, LISE-Zuwendungen mit den Fördermitteln der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) zu kombinieren. Für die Archive als Antragsteller hat dies den Vorteil, dass sich der eigene prozentuale Anteil an den Gesamtprojektmitteln weiter verringern lässt.
Voraussetzung ist die Teilnahme an der Bedarfsanmeldung der LISE, die im Herbst vor dem jeweiligen Förderjahr erfolgt. Die Archive werden anschließend seitens der LISE mit einem Informationsschreiben über die voraussichtliche Höhe der Zuwendung informiert, die sie in Kombination mit ihren Eigenmitteln bei der KEK als Eigenanteil geltend machen können.
Die KEK fördert in der Regel mit einer Quote von ca. 50 %. Auf diese Weise lassen sich für dasselbe Projekt zwei Förderungen einwerben.
Beispielrechnung:
Eigenmittel des Archivs: 4.000 €
LISE-Fördermittel: 6.000 €
Bei der KEK anzugebende Eigenmittel: 10.000 € (Eigenmittel des Archivs + LISE)
Gesamtprojektmittel (inkl. 50 % KEK-Förderung): 20.000 €
Bitte beachten Sie, dass LISE-Fördermittel innerhalb des jeweiligen Förderjahres verbraucht werden müssen und nicht ins Folgejahr übertragbar sind.
Weiterführende Informationen zur KEK finden Sie hier.
Für Fragen und Termine wenden Sie sich gerne an:
Archivberatungs- und Fortbildungszentrum
Technisches Zentrum
Ehrenfriedstr. 19
50259 Pulheim-Brauweiler
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