Anders als selbst in Fachkreisen immer wieder behauptet, zählen Historische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zum engen Kern, der in §2 Abs. 7 ArchivG NRW definierten Pflichtaufgaben eines jeden kommunalen Archivs. Erforschung, Bereitstellung für die Nutzung und Veröffentlichung stehen gleichberechtigt neben Bestandserhaltung, Überlieferungsbildung und Bewertung. Entsprechendes gilt auch für Kirchliche Archive.
Historische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit umfassen sehr unterschiedliche Formen der Wissensvermittlung für vielgestaltige Zielgruppen. Sie reichen von Ausstellungen über Führungen und archivpädagogische Angebote bis hin zu geschichtswissenschaftlichen Publikationen. Historische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Archiven ist ein Teil der kulturellen Bildung und bürgernahen Geschichtsvermittlung. Publikationen, Ausstellungen oder Social-Media-Aktivitäten und Internetpräsentationen sind öffentlichkeitswirksame Darstellungsformen; aber auch als außerschulische Lernorte nehmen Archive eine zentrale Rolle in der Bildungslandschaft ein.
Die Erfahrungen der Archivberatung zeigen, dass im Alltag rheinischer Kommunalverwaltungen insbesondere die Zugehörigkeit von Historischer Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu den vom Archivgesetz festgelegten Pflichtaufgaben infrage gestellt wird. Den von der Bundeskonferenz der Kommunalarchive beim Deutschen Städtetag veröffentlichten Positionspapiere und Handreichungen – v.a. „Historische Bildungsarbeit als integraler Bestandteil der Aufgaben des Kommunalarchivs" – kommt daher besondere Bedeutung zu.
BKK-Empfehlungen zur Historischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit
Eine sehr hilfreiche Zusammenstellung von Informationen und Arbeitsmaterialien bietet die Homepage des VdA-Arbeitskreises Archivpädagogik und Historische Bildungsarbeit.
VdA-Arbeitskreis Archivpädagogik
In NRW sorgt das Programm Bildungspartner NRW gute Rahmenbedingungen für archivpädagogische Angebote.
Beispiele für erfolgreiche und innovative Projekte