Veranstaltung
Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung unser elektronisches Anmeldesystem. Für nähere Auskünfte zu Fortbildungsveranstaltungen oder Teilnahmebedingungen stehen Ihnen die Kolleg*innen des Teams Aus- und Fortbildung gerne zur Verfügung.
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Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fortbildungszentrums.
LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND
LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum
Ehrenfriedstr. 19
50259 Pulheim
Tel 02234 9854-230 (Organisation Fortbildungen)
oder
Fax 02234 9854-349
Oder schicken Sie eine Mail an:
afz.fortbildungszentrum@lvr.de
Der Veranstaltungsort richtet sich nach dem Inhalt der Veranstaltung. Für Veranstaltungen an unserem Dienstort Pulheim-Brauweiler nutzen wir Tagungsräume des LVR-Kulturzentrums Abtei Brauweiler. Wenn es sich aus dem Thema oder der Fragestellung ergibt, kann eine Fortbildung in einem rheinischen Kulturinstitut durchgeführt werden.
Wie Sie uns erreichen:
Anfahrtsbeschreibung
(Stand: Oktober 2018)
Träger der Veranstaltungen ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ggf. in Kooperation mit anderen Trägern, welche in den Ausschreibungsunterlagen eigens erwähnt sind. Die Ausführung der Veranstaltungen obliegt dem LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum (AFZ). Der LVR haftet bei Kooperationsveranstaltungen nur für die eigenen Leistungen.
Rechtsgrundlage für das Verhältnis zwischen dem LVR und dem einzelnen Teilnehmenden bilden die vorliegenden „Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fortbildungen des LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrums“ in der jeweils aktuellen Fassung. Die hier nicht geregelten Sachverhalte beurteilen sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Das privatrechtliche Vertragsverhältnis kommt durch die vom AFZ ausgestellte Teilnahmebestätigung zustande. Bei Rücktritt innerhalb von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss das gesamte Teilnahmeentgelt in Rechnung gestellt werden. Eine Übertragung der Anmeldung auf einen anderen Teilnehmenden ist – bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung – kostenfrei möglich.
Das AFZ behält sich vor, die Veranstaltung abzusagen, falls die jeweils notwendige Zahl der Teilnehmenden nicht erreicht werden sollte oder die Veranstaltung aus anderen wichtigen Gründen nicht durchgeführt werden kann bzw. auf einen anderen Termin verschoben werden muss. In diesem Fall wird sich das AFZ bemühen, rechtzeitig, spätestens jedoch drei Tage vor Beginn der Veranstaltung über die Absage zu unterrichten. Zu diesem Zweck wird die Mitteilung der Telefon-, Fax-, Handynummer und E-Mail-Adresse der Teilnehmenden erbeten. Die jeweiligen Teilnahmeentgelte werden in diesem Fall kostenfrei storniert. Darüber hinaus gehende Ansprüche wegen des Ausfalls der Veranstaltung bestehen nicht. Der LVR übernimmt keine Gewähr für diese Regelung, falls die Mitteilung über Absage oder Verschiebung in Ermangelung vollständiger Kontaktdaten nicht rechtzeitig zugestellt werden kann.
Um Menschen mit Behinderung die Teilnahme an allen Veranstaltungen zu ermöglichen, ist der LVR bemüht, den barrierefreien Zugang zu ermöglichen. Besondere Wünsche werden bereits bei der Anmeldung erbeten, da ansonsten spezielle Maßnahmen gegebenenfalls nicht mehr gewährleistet werden können. Die Bereitstellung von Gebärdendolmetschern und Gebärdendolmetscherinnen bedarf einer Anmeldung innerhalb einer Frist von sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Das Detailprogramm und gegebenenfalls weitere Unterlagen werden den Teilnehmenden rechtzeitig, spätestens eine Woche vor der Veranstaltung, zugeschickt.
Mit der Vervielfältigung und der Verbreitung übernimmt der LVR keine Verantwortung für die Inhalte von Tagungsunterlagen Dritter. Die Unterlagen sind in der Regel nur für die Teilnehmenden bestimmt und auf den Zusammenhang mit der Veranstaltung hin ausgerichtet. Über die sonstige Verwendung entscheidet der Rechteinhaber oder die Rechteinhaberin in eigener Zuständigkeit. Eine Überlassung von Unterlagen an Personen, die nicht an der Veranstaltung teilgenommen haben, ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die Konzeption und Durchführung einer Veranstaltung stellt eine Leistung dar, welche rechtlich geschützte Elemente beinhalten kann. So bedürfen Film-, Foto- und Tonbandaufnahmen (z. B. auch das Abfotografieren von Overhead- und Beamer-Präsentationen) grundsätzlich der ausdrücklichen Genehmigung des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin.
Vorsorglich distanziert sich der LVR von allen über Links im Internet erreichbaren Angeboten, auch wenn diese Links während einer Veranstaltung des AFZ zur Nutzung empfohlen werden.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Angaben zu den einzelnen Veranstaltungen.
Ermäßigungen können nur dann gewährt werden, wenn sie bei den jeweiligen Veranstaltungen ausgewiesen sind. Ein entsprechender Berechtigungsnachweis zur Inanspruchnahme einer Ermäßigung ist in Kopie vorzulegen.
Eine Kürzung des Teilnahmeentgelts kann in der Regel auch dann nicht erfolgen, wenn nur Teile des Programms besucht werden oder auf den Empfang von Leistungen und Lieferungen verzichtet wird.
Nach Durchführung der Veranstaltung erstellt das AFZ eine Rechnung über das Teilnahmeentgelt. Die Überweisung wird unmittelbar nach Erhalt der Rechnung sofort und unter Angabe der angeführten Beleg-Nummer auf das auf der Rechnung angegebene Konto erbeten.
Das AFZ organisiert grundsätzlich nicht die Unterbringung in einem Hotel.
Die Einhaltung des Datenschutzes hat für den LVR höchste Priorität. Deshalb ist die Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen für uns selbstverständlich. Wenn Sie sich für die Fortbildungsveranstaltungen des LVR-AFZ anmelden oder das Internetangebot des LVR-AFZ nutzen, verarbeitet der LVR Ihre Daten nur gemäß den entsprechenden Vorgaben der Aufsichtsbehörden und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die maßgeblichen Vorschriften dazu enthalten das Telemediengesetz und das Datenschutzgesetz NRW bzw. seit dem 25.05.2018 die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO).
Wir setzen die Webtracking-Software "webtrends" ein, um festzustellen, wie viele Nutzerinnen und Nutzer unsere Webseiten besuchen und wie oft. Wir nutzen diese Software nicht zur Erfassung individueller personenbezogener Daten oder individueller IP-Adressen. Diese Daten werden ausschließlich in anonymer und zusammengefasster Form für statistische Zwecke und zur Weiterentwicklung der Webseite verwendet. Beim Webtracking genutzte "Cookies" sind kleine Textdateien, die auf dem PC der Nutzerin oder des Nutzers gespeichert werden, während eine unserer Webseiten besucht wird. Diese Cookies helfen uns festzustellen, wie häufig und von wie vielen Nutzerinnen und Nutzern auf unsere Webseiten zugegriffen wird. Zudem tragen sie dazu bei, unser Angebot möglichst praktisch und effizient zu gestalten.
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