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Archive
im Rheinland

News vom 30. April 2014

Bestandssicherung von Aufzeichnungen auf U-matic

Appell des Arbeitskreises Filmarchivierung NRW

In Archiven mit Film- und Videobeständen wird oft eine Vielzahl unterschiedlicher Filmformate sowie analoger und digitaler Videoformate aufbewahrt, die aufgrund formatspezifischer Besonderheiten unterschiedlich gefährdet sind und spezielle konservatorische Maßnahmen erfordern.

Zu den Videoformaten, die aktuell sehr gefährdet sind, zählt das U-matic–Format.

Das U-matic–Format ist ein Videoformat in Kassettenform mit ¾ Zoll breitem Band. Für die drei Formate U-matic Low Band, U-matic High Band und U-matic High Band SP wurden Kassetten der Hersteller AGFA, Ampex, BASF, Fuji, Kodak Eastman, Maxell, Memorex, Scotch 3M und Sony mit den Typ- und Konfektionierungsbezeichnungen z.B. BCA-10, BCA-60, KCA-05, KCA-10, KCA-15, KCA-20, KCA-30, KCA-60, UCA-05, UCA-30, UCA-60, KCA-20, KCA-30, KCA-60, KSA-60, KCS-20, KSP-20, SPS-20 eingesetzt.

Die Nutzung archivierter U-matic–Bestände wird zunehmend komplizierter und eingeschränkter, da in vielen Fällen U-matic-Kassetten sich wegen mechanischer Probleme nicht abspielen lassen und U-matic-Videomaschinen nicht mehr zur Verfügung stehen oder mangels an Ersatzteilen nicht mehr repariert werden können. Noch gravierender sind aber formatbedingte Schadensarten wie hoher Bandabrieb, Schichtablösungen, Verkleben der Bänder, niedrige Restmagnetisierung oder gar Entmagnetisierung des Videobandes.

Die Sicherung der U-matic-Bestände sollte daher in allen Archiven als unaufschiebbare Aufgabe angesehen und möglichst bald begonnen werden.

Die Sicherungsmaßnahmen sollten sich grundsätzlich auf U-matic-Kassetten beschränken, die originale Aufnahmekassetten oder geschnittene Masterbänder sind, also keine U-matic-Kassetten einschließen, die lediglich Kopien von Film- oder anderen Videoformaten enthalten, zu denen das Ausgangsmaterial noch existiert.

Sie können für die Überspielung von U-matic-Beständen, wenn die Förderkriterien erfüllt werden, Fördermittel aus dem NRW-Programm "Substanzerhalt – Rettet die Filmbilder des Landes" beantragen.


Für Rückfragen zu Aspekten der Bestandssicherung und zur Antragstellung stehen Ihnen die Mitglieder des AK Filmarchivierung gerne zur Verfügung.