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im Rheinland

Newsletter vom 16. Juli 2014

Von der Barrierefreiheit zur Inklusion.

Informationsveranstaltung des LVR am 25. August 2014 zur kulturellen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Das 2006 von den Vereinigten Nationen verabschiedete "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen", die sogenannte Behindertenrechtskonvention (BRK), wurde am 26. März 2008 von der Bundesrepublik Deutschland als deutsches Recht übernommen und in Kraft gesetzt. 2011 stellte die Bundesregierung den nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der BRK vor und richtete eine sog. Anlaufstelle gemäß Artikel 33 BRK ein. Auf Länderebene sind entsprechende Aktivitäten erforderlich, realisiert z. B. in Nordrhein-Westfalen im Juli 2012. Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für das Erreichen eines wichtigen Zieles geschaffen, das auch im Kulturbereich von eminenter Bedeutung ist: Die schon früher geschaffene Begrifflichkeit der „Barrierefreiheit“ für Menschen mit Behinderungen ist auf diesem Wege neu mit Leben und Inhalt gefüllt worden; nunmehr geht es nicht mehr allein darum, Stufen abzuschaffen und Türen zu verbreitern, um das Durchfahren mit Rollstühlen zu ermöglichen, vielmehr soll ein neues und sensibles Bewusstsein für ein höherrangiges Anliegen geschaffen werden, nämlich die Teilhabe an möglichst allen Formen des sozialen und geistigen Lebens, und damit auch an den Leistungen von Archiven, Bibliotheken und Museen.

Die Herausforderung, um das "Ziel Inklusion" in Museen, Bibliotheken und Archiven zu erreichen, ist durchaus erheblich und beginnt mit den Gebäuden selbst. Das Kulturangebot selbst bedarf der Analyse, ob es hinsichtlich der Vermittlungsformen geeignet ist, das "Ziel Inklusion" zu fördern: Sind alle Medien so eingerichtet, dass sie von Personen mit Sinnesbeeinträchtigungen mit Ertrag genutzt werden können? Gibt es Angebote für blinde oder gehörlose oder kognitiv eingeschränkte Menschen? Gibt es somit Informationsmöglichkeiten in Leichter Sprache? Sind Videos oder Hörbücher entsprechend eingerichtet?

Eine Informationsveranstaltung am 25. August 2014 wird in die Problematik einführen und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Die Teilnehmenden sollen befähigt werden, weitere Informationen ortsbezogen umzusetzen und an lokalen Aktionsplänen mitzuwirken.

Wenn Sie eine besondere Hilfe zur Teilnahme benötigen, sprechen Sie bitte das Team im LVR-AFZ an (afz.fortbildungszentrum@lvr.de).

Veranstaltungstermin

Montag, 25. August 2014

Entgelt

50 Euro (einschließlich Tagungsunterlagen, Mittagsimbiss und Pausengetränken)

Anmeldung

Bitte benutzen Sie das vorbereitete Anmeldeformular.

Veranstaltungsort

LVR-LandesMuseum Bonn
Colmantstraße 14–16
53115 Bonn (hinter dem Hauptbahnhof)

Anmeldeadresse

LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum
Ehrenfriedstraße 19
50259 Pulheim
Tel 02234 9854-313 und -225
Fax 02234 9854-349
afz.fortbildungszentrum@lvr.de
www.fortbildungszentrum.lvr.de