Ohne Frage dürfte das Anliegen der Bestandserhaltung zu den wichtigsten Anliegen des Archiv- und Bibliothekswesens zählen, denn alle anderen Arbeiten setzen voraus, dass das Kulturgut physisch erhalten werden kann. Wenn trotz aller Präventionsmaßnahmen dennoch Restaurierungsbedarf entsteht, ist oft die Unsicherheit groß: Um welchen Schaden handelt es sich? Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden? Wer verfügt über die richtige Kompetenz und ausreichende Erfahrung?
Mangelnde physikalische und chemische Kenntnisse unter den Verantwortlichen in den Kulturinstituten sind das eine Problem – hinzutreten allerdings weitere Fragen: Muss das geschädigte Material zu einem externen Dienstleister transportiert werden? Welche Maßnahme soll beauftragt werden? Wie fertigt man eine sachlich eindeutige und juristisch korrekte Leistungsbeschreibung? Wie kommt man an den „richtigen“ Dienstleister? Wie kann der Auftrag finanziell und sachlich geprüft werden? Wer führt nachträglich das Qualitätsmanagement durch?
Ein wichtiges Feld, das bei dem geplanten LVR-Fortbildungsseminar angesprochen werden soll, bilden die rechtlichen Probleme, also Fehler bei der Beauftragung, Irrtümer über den Leistungsumfang, Unstimmigkeiten bei der Abrechnung, unzureichende Restaurierungsmaßnahmen etc. Das Seminar führt deshalb Fachleute aus dem Archivwesen, dem Restaurierungsbereich sowie dem Vergabe- und Vertragsrecht zusammen, um die oft heikle Thematik zu behandeln.
Dienstag, 08. September 2015, 09:30–17:00 Uhr
60 Euro (einschließlich Tagungsunterlagen, Mittagsimbiss und Pausengetränken)
Landschaftsverband Rheinland
Horion-Haus
Raum Wupper
Hermann-Pünder-Straße 1
50679 Köln
(fußläufig vom ICE-Bahnhof Köln-Deutz erreichbar)
LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum
Ehrenfriedstraße 19
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