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Die Aufstockung der BKM-Sonderförderung auf nun 4,5 Mio. Euro zeigt die Bedeutung und Dringlichkeit der Erhaltung schriftlichen Kulturguts in Bibliotheken und Archiven. Neben dem auf Mengenverfahren ausgelegten BKM-Sonderprogramm unterstützt die KEK-Modellprojektförderung mit weiteren Mitteln die Schaffung von Good-Practice-Beispielen. Damit wird die Bedeutung von präventivem Handeln in den Vordergrund gestellt. Denn die Vermeidung von Bränden, Wasserschäden, Papierzerfall oder Insektenbefall in Archiven und Bibliotheken spart nicht nur langfristig Geld, sondern ist auch der beste Schutz für unersetzliches Kulturgut.
Im Rahmen der von BKM und der Kulturstiftung der Länder (KSL) finanzierten Modellprojektförderung können im Jahr 2019 Anträge zum Thema „Prävention lohnt“ gefördert werden. Nässe, Hitze, Insekten, Schmutz und nicht sachgerechter Umgang – was dem Menschen nicht guttut, ist auch für schriftliches Kulturgut schädigend, mitunter existenzgefährdend. Umso wichtiger ist es, diese Faktoren in Archiven und Bibliotheken zu vermeiden und hier vorbeugend tätig zu werden. Die Projekte können präventive Maßnahmen an schriftlichem Kulturgut als Good-Practice modellhaft erproben. In begrenztem Umfang ist auch hier eine Förderung überjähriger Projekte bis max. 2021 möglich.
Förderanträge für die KEK-Modellprojektförderung können bis zum 15. Februar 2019 bei der KEK eingereicht werden.
Über das Sonderprogramm sollen vor allem Mengenbehandlungen unterstützt werden, etwa die Reinigung, Schutzverpackung, Massenentsäuerung oder (Mengen-) Restaurierung von Archivalien und Büchern von großem kulturellen und historischen Wert. Die Förderung ist hierbei an eine Ko-Finanzierung von 50 Prozent seitens der Länder gebunden.Neben Anträgen einzelner Einrichtungen werden kooperative Anträge mehrerer Archive, Bibliotheken und weiterer Einrichtungen ausdrücklich begrüßt.
In begrenztem Umfang ist auch eine Förderung überjähriger Projekte bis max. 2021 möglich.
In Bezug auf das BKM-Sonderprogramm beachten Sie bitte die von der Antragsfrist der Beauftragen der Bundesregierung abweichenden Fristen. Der von der Beauftragten für Kultur und Medien veröffentlichte, elektronisch ausgefüllte Antragsvordruck muss bis zum 18. Januar 2019 in digitaler Form beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft eingegangen sein (Email: Fp-415@mkw.nrw.de). Parallel dazu müssen die von einem Zeichnungsberechtigten des Antragstellers handschriftlich unterschriebenen Anträge in analoger, schriftlicher Form in einfacher Ausfertigung bis zum 25. Januar 2019 beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft, Referat 415, Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf eingegangen sein.
Weitere Informationen, Fördergrundsätze und Antragsformulare finden Sie hier: