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28. Oktober 2020

Reminder Bedarfsanmeldung zur LISE

Rückmeldefrist zur Landesinitiative Substanzerhalt 2021 läuft am 20.11.2020 aus.

Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Jahr 2021 wird die Landesinitiative Substanzerhalt das erweiterte Angebot mit den bereits in diesem Jahr angelaufenen neuen Förderbereichen fortführen. Neben der Massenentsäuerung sind nun auch bestandserhaltende Maßnahmen in den Bereichen „Reinigung“, „Verpackung“ und „Restaurierung“ förderfähig.

Auch die Kombination mehrerer Maßnahmen ist möglich.

Unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel des Landes Nordrhein-Westfalen werden die Förderbereiche mit einem Fördersatz von 60% bezuschusst. Dafür ist es ratsam, dass Sie für das Jahr 2021 Haushaltsmittel für Bestandserhaltungsmaßnahmen mit potentieller Förderung bereitstellen.

In Vorbereitung auf das nächste Jahr möchten wir Sie bitten, an unserer Umfrage zur Ermittlung des Förderbedarfs der nichtstaatlichen Archive im Rheinland teilzunehmen. Die erhobenen Daten bilden die Grundlage für den Finanzplan der Landesinitiative, mit dem die benötigten Fördermittel für den Förderzeitraum 2021 beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft angemeldet werden.

Beantworten Sie unsere Umfrage daher bitte bis spätestens zum 20.11.2020.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Teilnahme an der Bedarfsanmeldung als vorläufige Anmeldung einer Förderung durch die LISE gilt. Anträge, die 2021 ohne vorherige Bedarfsanmeldung eingehen, können eventuell nicht berücksichtigt werden. Das eigentliche Antragsverfahren wird zu Beginn des Jahres 2021 durchgeführt.

Die Umfrage erreichen Sie über diesen Link: Zur Bedarfsanmeldung

Weitergehende Informationen zur LISE finden Sie demnächst auf unserer Homepage.

Wir bedanken uns für Ihre Teilnahme