Bis zum 30. November 2021 können Kulturtraditionen und -formen für die Eintragung in das bundesweite Verzeichnis vorgeschlagen werden.
Die Vorschläge werden elektronisch auf Länderebene eingereicht. In Nordrhein-Westfalen zuständig ist die Landesstelle Immaterielles Kulturerbe an der Uni Paderborn.
Zum immateriellen Kulturerbe zählt überliefertes Wissen aus den Bereichen Tanz, Theater oder Musik ebenso wie mündliche Überlieferungen, Naturwissen, Handwerkstechniken und Feste. Auch besondere gesellschaftliche Bräuche und Formen der gesellschaftlichen Selbstorganisation zählen dazu. Von Interesse ist dabei auch urbanes immaterielles Kulturerbe, um eine möglichst breite Überlieferung des Kulturerbes sicherzustellen. Vor allem Kommunen sind daher aufgerufen, Vorschläge aus ihrer Region einzubringen.
Die Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW bietet am Montag, 10. Mai 2021, von 14:00 bis 17:30 Uhr eine Online-Veranstaltung an, bei der der Bewerbungsprozess und ausgewählte Beispiele vorgestellt werden. Weitere Informationen bietet auch die Deutsche UNESCO-Kommission auf Ihrer Homepage an.
Weitere Informationen: