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14. Oktober 2021

Flutkatastrophe und Bundessicherungsverfilmung

Die Bedeutung von Sicherungsmedien für die archivische Überlieferung.

Seit Jahrzehnten unternimmt die archivische Fachwelt große Anstrengungen, Archivgut analog durch konservatorische oder restauratorische Maßnahmen und mit sog. Sicherungsmedien analog wie digital für die Zukunft zu sichern. Dadurch sollen Überlieferungsverluste an bewertetem und übernommenem Schrift- und Sammlungsgut verhindert werden.

Ob nun bei Überschwemmungskatastrophen in Deutschland wie u.a. 2002 entlang der Oder, bei dem Archiveinsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln 2009 oder auch jüngst bei der Flutkatastrophe hier in Nordrhein-Westfalen vom Juli 2021: Es hat sich immer wieder gezeigt, wie wichtig informationssichernde Maßnahmen sind und werden können, wenn größere Schäden oder gar Totalverluste des originalen Archiv- und Sammlungsguts drohen oder bereits eingetreten sind.


Mit Blick auf die Katastrophe des Jahres 2021 wird klar, dass die Gefahrenlage nicht zuletzt auch für unser Kulturgut in den Archiven enorm gewachsen ist. Mit weiteren Extremwetterlagen ist zu rechnen.

Wir möchten Sie daher angesichts der Verfilmungsstände für die nichtstaatlichen Archive im Rheinland im Rahmen der Bundessicherungsverfilmung gerne daran erinnern, wie wichtig dieses zentral vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) eingerichtete Programm ist. Es ist kostenfrei für alle teilnehmenden Archive, und das Trägermedium Mikrofilm ist nach wie vor eines der beständigsten überhaupt. Denn es gilt im Sinne einer umfassenden Notfallplanung und -vorsorge, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um das rheinische Archiv- und archivische Sammlungsgut für die Zukunft zu sichern.

Einen Überblick und Kontextinformationen zur Bundessicherungsverfilmung, die bereits 1961 ihren Anfang nahm, finden Sie auf den Seiten des BBK.

Für Beratungen, nähere Informationen, Beständeauswahl und/oder gemeinsame Planungen wenden Sie sich gerne an Ihre Gebietsreferent*innen, oder direkt an Dr. Sarah Rudolf, unter: +49 (0)2234 / 9854-223 oder sarah.rudolf@lvr.de.