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29. Oktober 2021

Regionale Kulturförderung des LVR

Freischaltung des Antragsformulars

Der Landschaftsverband Rheinland stellt im Rahmen der Regionalen Kulturförderung jährlich Fördermittel für Kulturinstitutionen und Akteure aus allen Sparten bereit. Die projektbezogene Förderung dient der regionalen Kulturarbeit in den 26 Mitgliedskörperschaften, den LVR-Museen und Kulturdiensten. Ziel ist die Unterstützung von Maßnahmen zur Bewahrung des materiellen wie immateriellen kulturellen Erbes im Rheinland und die Stärkung der kulturellen Vielfalt und Infrastruktur.

Förderfähig sind u.a. Projekte zum Kulturellen Erbe, Bildung und Vermittlung der Heimatpflege und Rheinischen Geschichte z.B. durch Publikationen, Tagungen, Ausstellungen sowie Erwerb, Schaffung oder Herrichtung von Kulturgütern oder Ausstattung zu deren Vermittlung; außerdem Planungskosten sowie in angemessenem Umfang auch Sach-, Personal- und Baukosten, die unmittelbar mit dem Projekt in Zusammenhang stehen.

Anträge können u.a. von kommunalen wie privaten Museen, Archiven, Stiftungen, Vereinen, Sammlungen usw. gestellt werden. Erforderlich ist eine Antragstellung durch die Projektträger. Diese ist über die zuständigen Kreise/Städteregion bzw. kreisfreien Städte an den LVR zu richten. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital.

Das Fristende für die Antragstellung zur nächsten Förderrunde 2023 ist der 31. März 2022. Der LVR empfiehlt den frühzeitigen Austausch mit dem zuständigen Kreis oder der kreisfreien Stadt; dort sollten die Anträge bis zum 28. Februar 2022 vorliegen.

Einen kompakten Überblick zum Verfahren bietet der neue Leitfaden. Dieser sowie nähere Informationen sowie die Förderrichtlinie, die Allgemeinen Nebenbestimmungen und das Antragsformular finden Sie hier.