17. Februar 2022
Inklusionsscheck
Mit dem Inklusionsscheck fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW lokale und regionale Aktivitäten und Maßnahmen von Vereinen, Organisationen und Initiativen, die einen Beitrag zur Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens leisten. Der Inklusionsscheck soll sie unbürokratisch unterstützen, ihre Angebote inklusiv zu gestalten.
Gute Ideen und Aktivitäten vor Ort werden mit einer Pauschalförderung von 2.000 Euro pro Scheck unterstützt, insgesamt stehen 300 Schecks zur Verfügung.
Die Antragstellung ist bis 30. September online möglich. Die Auswahl der finanziell unterstützten Vorhaben richtet sich nach dem Eingang des Antrags.
Zu den Fördervoraussetzungen gehört, dass die Aktivitäten in Nordrhein-Westfalen stattfinden, sich an einen möglichst großen Personenkreis richten, im Jahr des Antrags umgesetzt und nicht von anderer Stelle öffentlich gefördert werden.
Förderfähige Maßnahmen sind:
Beispielhaft sind: Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern, Erstellung von Informationsmaterialien in Leichter Sprache, Barrierefreie Umgestaltung von Webseiten, Anschaffungen mobiler Rampen zur Unterstützung von Barrierefreiheit, Unterstützung von Maßnahmen der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen.
Weitere Informationen finden Sie hier.