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09. Mai 2022

Förderprogramm „Digitalisierung und Erschließung“ der DFG

Anpassung der Fördergrundsätze: Erweiterung auf Bestände in Privatsammlungen und ausländischen Einrichtungen

Das DFG- Förderprogramm „Digitalisierung und Erschließung“ wurde bereits im September 2020 über handschriftliche und gedruckte Überlieferung hinaus auf alle wissenschaftlich relevanten Objekte erweitert und der Schwerpunkt von der Erschließung auf die Digitalisierung verlagert.

Neue und weiterentwickelte Nutzungsformen von Digitalisaten (z. B. automatische Erschließungsverfahren, optimierte Tools zur Bearbeitung und Nachnutzung) tragen dazu bei, dass diese nun häufig das primäre Objekt für die wissenschaftliche Nutzung darstellen. Da auch (Teil-)Bestände im Ausland oder in privatem Eigentum, etwa in Unternehmensarchiven, privaten Stiftungs- oder Adelsarchiven, eine hohe Relevanz für die Forschung in Deutschland haben, wurden die Förderbedingungen des Programms erneut angepasst.

Ab sofort kann daher auch die Digitalisierung und Erschließung von Beständen mit überregionaler Bedeutung gefördert werden, die sich in Einrichtungen im Ausland oder in Privatbesitz befinden. Der dauerhafte Verbleib und die Zugänglichkeit der Digitalisate muss vom Antragsteller gewährleistet werden. Für reine Erschließungsprojekte müssen sich die Bestände an einer öffentlichen Einrichtung in Deutschland befinden.

Antragsberechtigt sind Angehörige von deutschen Bibliotheken, Archiven, Museen, etc.

Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden. Eine Förderung kann zunächst für bis zu drei Jahre bewilligt werden. Der Eigenanteil beträgt ein Drittel der Projektkosten.

Weiterführende Informationen und Leitfaden:
https://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2021/info_wissenschaft_21_80/index.html