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21. November 2022

Bestandserhaltung

Fördermöglichkeiten für die Notfallvorsorge – KEK erhöht Etat

Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) fördert seit mehr als zehn Jahren den Originalerhalt von historischen Dokumenten.

Bis zum 31. Januar 2023 können Anträge für Fördergelder in der KEK-Modellförderung und dem BKM-Sonderprogramm beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Anträge bis Mitte Januar beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW (MKW NRW) eingegangen sein müssen, um rechtzeitig nach Berlin weitergeleitet werden zu können. Wir empfehlen, geplante Anträge vorab mit den Gebietsreferent*innen des LVR-AFZ abzustimmen.

Das Thema Notfallvorsorge wird in der nächsten Förderrunde besonders in den Fokus gestellt, indem dieser Etat innerhalb der KEK-Modellförderung um 50.000 Euro aufgestockt wird. Ziel ist es, die schwerwiegenden Auswirkungen von Katastrophen abzumildern. Das Jahrhunderthochwasser 2021 und die aktuelle Klimakrise machen deutlich, dass akuter Handlungsbedarf besteht und Gedächtniseinrichtungen besser geschützt werden müssen. Projekte, die die Themen Risiko- und Gefährdungsanalyse, Notfallboxen, Konzepterstellung für den Notfall, Gründung von Notfallverbünden sowie Wissensaufbau durch die Vermittlung von Fachkompetenz beinhalten, werden somit verstärkt bezuschusst.

In dem aktuellen Newsletter der KEK Newsletter 2-2022.pdf (kek-spk.de) finden Sie einen ausführlichen Leitfaden zur Antragsstellung sowie Informationen für direkte Kontaktaufnahme mit den zuständigen Ansprechpartner*innen.

Das LVR-AFZ berät Sie ebenfalls über Fördermöglichkeiten bzw. Bezuschussungen für die Durchführung von Bestandserhaltungsmaßnahmen. Informationen finden Sie hieroder Sie wenden sich direkt an Ihre zuständige Gebietsreferentin bzw. Ihren Gebietsreferenten.