Beginn des Aufsatzes von Stefan Schröder; Foto: LVR-AFZ
In den vergangenen Jahren ist das Schicksal der sogenannten „Verschickungskinder“, d.h. Kinder, denen von den 1950er- bis 1990er-Jahren im Zuge von mehrwöchigen Aufenthalten in Erholungsheimen oder Kurkliniken psychische oder physische Gewalt widerfahren ist, erstmals in das Zentrum der Aufmerksamkeit von Medien und Öffentlichkeit gelangt. Was hieraus für nichtstaatliche Archive folgt, hat Dr. Stefan Schröder vom LWL-Archivamt in einem programmatischen Aufsatz herausgearbeitet, der im jüngst erschienenen Heft 97 (2022) der „Archivpflege in Westfalen-Lippe“ abgedruckt ist.
Schröder empfiehlt u.a.:
- zu überprüfen, ob der eigene Archivträger zugleich Träger solcher Heime oder Kliniken war,
- zu überprüfen, ob sich in der eigenen Kommune entsprechende Heime in Trägerschaft Dritter befanden, und welche Unterlagen hierüber v.a. bei den Trägern, dem Ordnungsamt (Gewerbe), dem Gesundheits- oder Jugendamt überliefert sind,
- sich zu bemühen, Unterlagen entsprechender Heime und Kliniken ggf. als Deposita einzuwerben,
- sich die Zeit zu nehmen, auch nach „Zufallsfunden“ wie Praktikumsberichten, fotografischen Quellen und dergleichen zu recherchieren.
Wie das ganze Heft wird der Beitrag in naher Zukunft auf der Seite der Kolleg*innen aus Westfalen hier zugänglich sein. Er sei v.a. Kirchen- und Kommunalarchivar*innen zur Lektüre empfohlen.