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21. Februar 2023

Klimaschutz als Kulturgutschutz – Bundesweites Förderprogramm erleichtert Verbesserungen in der Belüftung von Archiven

Bundesmittel für den Klimaschutz bieten Kommunen und anderen Archivträgern eine Möglichkeit zur Investition in Belüftungssysteme.

Die „Kommunalrichtlinie zum Klimaschutz“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bezuschusst die Senkung von Klimaemissionen in Form von strategischen und investiven Maßnahmen. Dies betrifft auch die Sanierung und Nachrüstung von Lüftungsanlagen. Durch einen Förderanteil von 25 Prozent (40 Prozent bei finanzschwachen Kommunen und Antragstellenden aus Braunkohlerevieren) gewinnen entsprechende Projekte für kommunale und andere nichtstaatliche Archive, besonders unter dem Aspekt des Magazinklimas, an Attraktivität.

Neben Kommunen sind auch Kommunalbetriebe, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige und soziale Einrichtungen und Vereine sowie Religionsgemeinschaften antragsberechtigt.

Anträge können ganzjährig eingereicht werden.

Zu beachten ist, dass die Antragstellung zu dieser Richtlinie in der Regel nicht durch das Archiv, sondern durch die Bauverwaltung bzw. das Gebäudemanagement in Kombination mit dem Fördermanagement erfolgen muss.

Allgemeine Informationen zur Kommunalrichtlinie finden Sie hier.

Informationen zu Investitionen in Lüftungsanlagen finden Sie hier.