21. Februar 2023
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Zu den Antragsberechtigten zählen explizit auch öffentliche und private Archive, ausgenommen sind Archive der Hochschulen und Kirchen. Von Archiven, die sich mit anderen Einrichtungen ein Gebäude teilen, können Anträge gestellt werden, wenn die räumliche Nutzung zu archivischen und anderen kulturellen Zwecken mindestens 80 Prozent umfasst.
Antragsteller können Mehrkosten für netzbezogenen Strom, Gas und Fernwärme geltend machen. Nicht förderfähig sind Energiekosten bei Heizung mit Öl oder Pellets. In diesen Fällen können Betroffene trotzdem Anträge hochladen, da bei einem sich abzeichnenden größeren Bedarf die Möglichkeit einer Erweiterung des Förderkreises erwogen wird.
Für das Jahr 2023 erfolgt die Förderung quartalsweise, 2024 im Zeitraum von Januar bis April. Die Obergrenze der Förderung liegt bei 75 Mio. Euro pro Jahr und Einrichtung, die Bagatellgrenze bei 500 Euro (pro Sammelantrag). Die Zusammenfassung mehrerer Einzelanträge zu einem Sammelantrag pro Förderabschnitt ist möglich. Eine Bezuschussung durch den Kulturfonds Energie schließt zusätzliche Förderungen derselben Kosten durch andere Programme aus.
Ausführliche Information und die Möglichkeit zum Hochladen von Anträgen finden Sie beim Internetportal hier.
Die Betreuung der Antragsteller erfolgt auch durch die Hotline 0800/6645685 (erreichbar Mo.-Fr. 9:00-17:00 Uhr) und den Emailkontakt service@kulturfonds-energie.de.