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11. Dezember 2018

KEK-Förderung und BKM-Sondermittel 2019 ausgeschrieben

Zwei Förderlinien zum Erhalt des schriftlichen Kulturguts, Sondermittel erneut erhöht

Die Aufstockung der BKM-Sonderförderung auf nun 4,5 Mio. Euro zeigt die Bedeutung und Dringlichkeit der Erhaltung schriftlichen Kulturguts in Bibliotheken und Archiven. Neben dem auf Mengenverfahren ausgelegten BKM-Sonderprogramm unterstützt die KEK-Modellprojektförderung mit weiteren Mitteln die Schaffung von Good-Practice-Beispielen. Damit wird die Bedeutung von präventivem Handeln in den Vordergrund gestellt. Denn die Vermeidung von Bränden, Wasserschäden, Papierzerfall oder Insektenbefall in Archiven und Bibliotheken spart nicht nur langfristig Geld, sondern ist auch der beste Schutz für unersetzliches Kulturgut.

BKM-Sonderprogramm 2019

2019 wird eine Fördersumme von 4,5 Mio. Euro bereitgestellt! Die Förderung ist hierbei an eine Ko-Finanzierung von 50 Prozent seitens der Länder gebunden. Über das Sonderprogramm sollen vor allem Mengenbehandlungen unterstützt werden, etwa die Reinigung, Schutzverpackung, Massenentsäuerung oder (Mengen-) Restaurierung von Archivalien und Büchern von großem kulturellen und historischen Wert. Neben Anträgen einzelner Einrichtungen werden kooperative Anträge mehrerer Archive, Bibliotheken und weiterer Einrichtungen ausdrücklich begrüßt.

In begrenztem Umfang ist auch eine Förderung überjähriger Projekte bis max. 2021 möglich.

KEK-Modellprojektförderung 2019

Im Rahmen der von BKM und der Kulturstiftung der Länder (KSL) finanzierten Modellprojektförderung können im Jahr 2019 Anträge zum Thema „Prävention lohnt“ gefördert werden. Nässe, Hitze, Insekten, Schmutz und nicht sachgerechter Umgang – was dem Menschen nicht guttut, ist auch für schriftliches Kulturgut schädigend, mitunter existenzgefährdend. Umso wichtiger ist es, diese Faktoren in Archiven und Bibliotheken zu vermeiden und hier vorbeugend tätig zu werden. Die Projekte können präventive Maßnahmen an schriftlichem Kulturgut als Good-Practice modellhaft erproben. In begrenztem Umfang ist auch hier eine Förderung überjähriger Projekte bis max. 2021 möglich.

Förderanträge für das BKM-Sonderprogramm können bis 31. Januar 2019 beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW eingereicht werden, Förderanträge für die KEK-Modellprojektförderung bis zum 15. Februar 2019 bei der KEK.