14. Oktober 2024
Das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland widmet sich in einem aktuellen Artikel dem Thema Aufbewahrung und Archivierung eigener Unterlagen. In Gemeinschaftsredaktion wurden Tipps für die Erschließung von analogen und digitalen Dokumenten in Privathaushalten zusammengestellt (Stand September 2024). Behandelt werden u.a. die Fragen: „Welche Struktur eignet sich für meine Ablage?“, „Wie sortiere ich meine digitalen Unterlagen?“, „Was geschieht im Todesfall mit digitalen Daten?“.
Die Einrichtung eines sinnvollen Ordnungsprinzips erleichtert die Auswahl rechtsrelevanter und nicht mehr benötigter Unterlagen um Platz zu schaffen, Speicherplatz freizugeben und vor allem um Dokumente rasch wiederzufinden. Gerade mit Blick auf künftige Nachlässe spielt dies eine erhebliche Rolle, da bei der Lagerung von Papierunterlagen als auch der Speicherung von digitalen Unterlagen vermeidbare Kosten anfallen. Eine geordnete Aufbewahrung macht es nicht zuletzt leichter, den Nachlass zu regeln. Deshalb sollten Unterlagen möglichst frühzeitig danach bewertet werden, ob sie bis zum Lebensende oder für die nachfolgende Generation aufbewahrt werden sollen. Viele Unterlagen müssen aus rechtlichen Gründen nur wenige Jahre lang auffindbar sein, andere möchte man als Erinnerungsstücke nicht vernichten.
Eine zugehörige Handreichung zum Thema Aufbewahrung und Archivierung privater Unterlagen haben die Archivare Bernhard Homa (Niedersächsisches Landesarchiv) und Christian Schlöder (Sächsisches Staatsarchiv) erarbeitet. Die Handreichung soll bei grundlegenden Fragen Orientierung geben und berücksichtigt dafür alle in Privathaushalten typisch anfallenden Unterlagengruppen, sowohl rechtserhebliche als auch emotional besetzte Dokumente.
Artikel der Verbraucherzentrale
Handreichung (PDF)
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