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15. Januar 2026

KEK: Neues Förderprogramm „Schriftliches Kulturgut erhalten“

Anträge bis 31. Januar 2026 möglich

Mit dem 2026 startenden Förderprogramm „Schriftliches Kulturgut erhalten“ ersetzt die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) die bisherigen beiden Förderlinien „KEK-Modellprojektförderung“ und „BKM-Sonderprogramm“. Künftig werden weiterhin Maßnahmen im Bereich des Originalerhalts gefördert. Neu ist, dass nun zum Beispiel auch reine Fotobestände gefördert werden können. Die Antragsfrist für das laufende Förderjahr ist der 31. Januar 2026. Grundsätzlich können neben einjährigen auch zwei- oder dreijährige Projekte gefördert werden.

Im Zuge der Neuerung kommt es darüber hinaus zu Änderungen im Antragsverfahren. In den vergangenen Monaten informierte die KEK ausführlich an mehreren Terminen in Form des Webinars „Antragstellung für das Jahr 2026“, das bei vielen Kultureinrichtungen und auch Archiven auf großes Interesse stieß. Die dort gezeigten Präsentationen mit den wesentlichen Inhalten des neuen Förderprogramms sowie den Änderungen sind ab sofort direkt über die Homepage der KEK aufrufbar.

Weitere Informationen und die Ansprechpersonen bei der KEK finden sich auf der Homepage der KEK.