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27. Februar 2019

BKM-Sonderprogramm: Zweites Antragsverfahren im Jahr 2019!

Ab sofort startet die zweite Ausschreibungsrunde dieses Jahres! Bis zum 17. April 2019 können Fördermittel in einer Gesamthöhe von rund einer Million Euro für Projekte zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts bei der KEK beantragt werden.

Nachdem das erste Verfahren zur Beantragung von Fördermitteln beendet ist, startet nun die zweite Ausschreibungsrunde dieses Jahres. Interessierte können Mittel in einer Gesamthöhe von rund einer Million Euro für Projekte zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts bei der KEK beantragen. Kulturstaatsministerin Grütters führt damit das Sonderprogramm zum Erhalt des schriftlichen Kulturguts in Deutschland fort. Insgesamt stehen dafür in diesem Jahr 4,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Über das Sonderprogramm sollen vor allem Mengenbehandlungen unterstützt werden, etwa die Reinigung, Schutzverpackung, Massenentsäuerung oder (Mengen-) Restaurierung von Archivalien und Büchern von großen kulturellem und historischen Wert. Neben Anträgen einzelner Einrichtungen werden kooperative Anträge mehrerer Archive, Bibliotheken und weiterer Institutionen ausdrücklich begrüßt. Nähere Informationen zu den fachlichen Kriterien und zum Verfahren sind den Fördergrundsätzen zu entnehmen.

Förderanträge für das BKM-Sonderprogramm können bis zum 17. April 2019 eingereicht werden. In begrenztem Umfang ist auch eine Förderung überjähriger Projekte bis max. 2021 möglich. Voraussetzung der Förderung ist eine positive Erstbewertung des Antrags auf Landesebene (sog. Ersttestat).

Bitte beachten Sie die abweichenden Antragsfristen:

Der von der Beauftragten für Kultur und Medien veröffentlichte, elektronisch ausgefüllte Antragsvordruck muss bis zum 05. April 2019 in digitaler Form an folgendes Funktionspostfach des Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) NRW versandt werden: Fp-415@mkw.nrw.de . Parallel dazu sollten die von einem Zeichnungsberechtigten des Antragstellers handschriftlich unterschriebenen Anträge in analoger Form und einfacher Ausfertigung beim MKW NRW, Referat 415, Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf eingegangen sein.

Weitere Informationen zu den Fördergrundsätzen und das Antragsformular finden Sie hier.