In Abstimmung mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW bemühen sich die zuständigen Universitäts- und Landesbibliotheken (ULB) Düsseldorf und Bonn um die systematische Archivierung von Webseiten im Verbandsgebiet des LVR. Die Zahl der regelmäßig archivierten Seiten ist zwar begrenzt, erhöht sich landesweit aber jährlich um etwa 800, so dass mittelfristig große Ressourcen zur Verfügung stehen.
Den nichtstaatlichen Archiven im Verbandsgebiet wird daher empfohlen, ergänzend (oder auch alternativ) zu eigenen Bemühungen, archivwürdige Homepages aus dem eigenen Zuständigkeitsbereich unbedingt auch an die jeweils zuständige ULB zu melden.
• ULB Bonn (zuständig für den Regierungsbezirk Köln):
Ansprechperson: thomas.schulz@ulb.uni-bonn.de
• ULB Düsseldorf (zuständig für den Regierungsbezirk Düsseldorf):
Ansprechperson: Hannah.Metzner@ulb.hhu.de
Hinweis:
Die Zuständigkeit für die Archivierung von Intranet-Inhalten und Social Media bleibt auf jeden Fall bei den Archiven.
Zusätzliche Verantwortung der ULB:
Neben der Archivierung von Webseiten sind die ULB gemäß Kulturgesetzbuch NRW bzw. Erlass zur Abgabe amtlicher Veröffentlichungen an Bibliotheken (AVÖ-Erlass) auch in der Pflicht, amtliche Mitteilungen von Behörden und sonstige „graue Literatur“ zu archivieren. Soweit noch nicht geschehen, sollten Archive solche Publikationen deshalb auch als elektronische oder analoge Pflichtexemplare an die ULB abgeben.
Formulare ULB Bonn: Analog und digital
Formulare ULB Düsseldorf: Digital oder analog