15. Oktober 2019
Die aktuellen Förderbereiche
Ab Januar 2020 sind neben der bisherigen Hauptförderlinie zur Massenentsäuerung auch weitere Maßnahmen zur Bestandserhaltung durch das Projekt bezuschussungsfähig, um den teilnehmenden nichtstaatlichen Archiven ein umfassendes Leistungspaket anbieten zu können. Dazu wurde ein „Vier-Säulen-Modell“ entwickelt, welches ganzheitlich ausgerichtet ist und unterschiedliche Kombinationsmöglichkeiten beinhaltet. Im Interesse größtmöglicher Nachhaltigkeit werden im Rahmen der Landesinitiative Substanzerhalt künftig neben der „Entsäuerung“ auch die Bereiche „Reinigung“, „Verpackung“ und „Restaurierung“ gefördert.
Dieses neue Modell ermöglicht den nichtstaatlichen Archiven eine verlässliche Planung und fachgerechte Durchführung bestandserhalterischer Maßnahmen, welche aufgrund der oftmals fehlenden finanziellen und fachlichen Voraussetzungen ansonsten nicht umsetzbar wären:
Unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel des Landes Nordrhein-Westfalen werden die vier Säulen mit einem Fördersatz von 60% bezuschusst. Dafür ist es ratsam, dass Sie für das Jahr 2020 Haushaltsmittel für Bestandserhaltungsmaßnahmen mit potentieller Förderung bereitstellen. Der Eigenanteil beträgt mindestens 500 Euro.
Um dem LVR-AFZ die Planungen für die Projektdurchführung im Jahr 2020 zu erleichtern, bitten wir Sie um eine entsprechende Mitteilung über die nachfolgende Online-Umfrage bis spätestens zum 30. November 2019.
Die Umfrage ist gleichzeitig eine unverbindliche Bedarfsanfrage, um Planungsgrundlagen zu schaffen.
Wir bedanken uns für Ihre Teilnahme.