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19. November 2019

LVR-AFZ fördert neuen Archivraum in Hennef

Förderanträge für 2020 noch bis Ende Januar 2020 möglich

Im Rahmen der Archivförderung hat das LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum (LVR-AFZ) die Einrichtung eines neuen Magazinraums im Stadtarchiv Hennef mitfinanziert. Bei Kosten von 6.300 Euro stellte das LVR-AFZ über 3.000 Euro für die Anschaffung von (Karten-)Schränken und Regalen zur Verfügung. Die städtische Gebäudewirtschaft hat den Raum neu gestrichen, die Wand mit dem Durchgang zur Feuerwehr verkleidet und einen neuen Boden verlegt.

Im neuen Raum soll neben dem Vorlass des Hennefer Germanisten und Lokalhistorikers Prof. Dr. Helmut Fischers auch das Archiv der Unternehmerfamilie Horstmann untergebracht werden. „Es handelt sich um Bestände, die Hennef-Allner und die Geschichte von Schloss Allner betreffen, das früher im Besitz der Familie Horstmann war“, konstatiert Bürgermeister Klaus Pipke. „Die Familie hat mir zugesagt, diese Archivbestände künftig dem Stadtarchiv zu überlassen. Da es sich hierbei um einen ganz bedeutsamen Teil der Hennefer Geschichte handelt, wäre das eine wichtige Erweiterung unseres Archives.“

Zur Förderung des Ausbaus und der Sicherung der archivischen Infrastruktur im Rheinland stellt der LVR – vermittelt über das LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum (LVR-AFZ) – jährlich eigene Fördermittel zur Verfügung, die allein für die nichtstaatlichen Archive im Rheinland reserviert sind. Diese spartenspezifische Archivförderung kommt insbesondere auch kleineren Projekten zugute.

Fördermittel können grundsätzlich von allen nichtstaatlichen Archiven in Anspruch genommen werden. Sowohl Kommunalarchive als auch das breite Spektrum der übrigen, privaten Archive können Förderanträge stellen.

Grundvoraussetzung für die Unterstützungsmaßnahmen des LVR ist die öffentliche Zugänglichkeit der geförderten Einrichtung. Weitere Voraussetzungen für die Gewährung einer Zuwendung sind die Zweckdienlichkeit der beantragten Maßnahme, die Orientierung an aktuellen archivfachlichen Standards sowie die rechtzeitige, enge Abstimmung mit dem LVR-AFZ.

Die Antragsfrist für das Jahr 2020 endet am 31. Januar 2020. Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für das Jahr 2020 müssen bis zum 31. Januar 2020 formlos in elektronischer und Papierform beim LVR-AFZ eingegangen sein!