28. November 2019
Rechtsfragen
Im ersten Teil stehen aktuelle Neuerungen im Archivrecht durch die Novellierung des Archivgesetzes NRW sowie die Auswirkungen von aktuellen EU-Richtlinien auf das Urheberrecht auf dem Programm.
Im Anschluss steht mit der rechtskonformen Gestaltung verschiedener Vertragswerke ein Thema im Fokus, das in der Archivberatung immer wieder nachgefragt wird. Archive und andere Gedächtniseinrichtungen erhalten Schenkungen, Deposita und Nachlässe, die wichtige Ergänzungen für die Überlieferung darstellen. Wurden solche Abgaben, vor allem kleineren Umfangs, früher häufig ohne vertragliche Regelungen in die Bestände integriert, so hat sich die schriftliche Fixierung dieser Rechtsgeschäfte inzwischen etabliert. Als Vorlagen dienen Musterverträge aus dem Internet oder Vorlagen aus Rechtsabteilungen, die dann individuell an die Bedarfe des jeweiligen Archivs und des jeweiligen Rechtsgeschäfts angepasst werden. Ziel dieser Rechtspraxis der Archive und Gedächtniseinrichtungen ist es, ihnen in Eigentums- und Nutzungsfragen möglichst dauerhaft einen großen Spielraum für den fachlichen Umgang mit den übernommenen Materialien zu sichern. Dabei spielen z. B. Fragen wie die Möglichkeit zur Kassation, der uneingeschränkte oder mit Auflagen verbundene Zugang zur Überlieferung oder nach Veröffentlichungs- und Verwertungsbedingungen eine Rolle.
Ob und wie die Interessen der übernehmenden Institution vertraglich gesichert werden können, soll erörtert und im Plenum diskutiert werden.