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29. November 2019

Jetzt Förderung durch die KEK sichern

Die Erhaltung schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken wird 2020 von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit 3,8 Mio. Euro gefördert.

Der Erhalt des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken ist eine Aufgabe von gesamtstaatlicher Bedeutung. Das zeigt die erneute Aufstockung des Etats für den Originalerhalt. Im kommenden Jahr werden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) 1,8 Mio. Euro zusätzlich für konservatorische und restauratorische Maßnahmen bereitgestellt. Statt 2 Mio. Euro, wie im Entwurf des Haushaltsgesetzes vorgesehen, stehen damit insgesamt 3,8 Mio. Euro zur Verfügung. Die Länder müssen die geförderten Projekte mitfinanzieren. Diese und weitere Fördermittel zum Originalerhalt werden über die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) verwaltet, die sie in zwei separaten Förderlinien auf Antragsstellung vergibt.

BKM-Sonderprogramm 2020

Wie bereits 2019 werden die bereitgestellten Bundesmittel in das BKM-Sonderprogramm für Mengenverfahren fließen. Damit können – ergänzend oder in Kombination mit den Mitteln der von den Archivberatungsstellen der Landschaftsverbände koordinierten Landesinitiative Substanzerhalt – Maßnahmen wie Massenentsäuerung, Trockenreinigung, Verpackung, Restaurierung oder Zustandserfassung von Archiv- und Bibliotheksbeständen in der Breite gefördert werden. Die deutlich gestiegenen Antragszahlen unterstreichen sowohl den großen Bedarf an Förderung als auch die Bekanntheit des BKM-Sonderprogramms in Einrichtungen bundesweit. 2019 konnten insgesamt 131 Projekte bewilligt werden. Erstmals war eine mehrjährige Projektlaufzeit von bis zu drei Jahren möglich. Dies ist auch für die kommende Förderperiode vorgesehen.

KEK-Modellprojektförderung 2020: Originale erhalten

Mittlerweile im zehnten Jahr unterstützt die KEK bundesweit ausgewählte Modellprojekte zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts. Die Förderung von Modellprojektvorhaben trägt auf verschiedenen Ebenen zur nachhaltigen Sicherung des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken bei. BKM und die Kulturstiftung der Länder (KSL) finanzieren diese Förderlinie gemeinsam. Im elften Jahr wird durch eine themenoffene Förderung unter dem Motto „Originale erhalten“ der Bogen zum Auftakt der KEK-Modellprojektförderung 2010 geschlagen. 2020 können die antragstellenden Einrichtungen selbst festlegen, in welchen Bereichen des Originalerhalts sie theoretische oder praktische Erfahrungen sammeln wollen. Die Antragsteller werden dazu ermuntert, neben der Sicherung herausragender Bestände auch fachliche Herausforderungen innerhalb ihrer eigenen Einrichtungen zu identifizieren und geeignete Lösungen zu entwickeln.

Informationen zur Antragstellung

BKM-Sonderprogramm 2020

KEK-Modellförderprojekt 2020

Anträge auf Modellprojektförderung müssen bis spätestens 31.01.2020 bei der KEK eingehen; Anträge für das BKM-Sonderprogramm sind bis spätestens 15.01.2020 beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft, Referat 415, Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf, einzureichen.
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