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30. März 2020

Soforthilfen in der Corona-Krise seitens Bundes- und Landesregierung

Mit Soforthilfen in Form von Zuschüssen unterstützen Bundesregierung und Landesregierung in der Corona-Krise kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Freiberufler*innen.

Hierzu zählt auch eine Reihe von Einrichtungen, die vom LVR-AFZ beraten werden. Die Zuschüsse können ab Freitag, 27. März 2020, bis zum 30. April 2020 online beantragt werden. Das Soforthilfeprogramm Corona des Bundes sieht für Kleinunternehmen direkte Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro vor. Die Landesregierung stockt das Programm noch einmal auf und unterstützt über die NRW-Soforthilfe 2020 Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten mit 25.000 Euro.

Damit das Geld so schnell wie möglich fließt, können Betroffene ausführliche Informationen und elektronische Antragsformulare ab dem 27. März 2020 online u.a. auf der Seite www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 finden. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich elektronisch versandte Anträge verarbeitet werden können. Die Anträge werden auch am Wochenende von den Mitarbeitenden der Bezirksregierung bearbeitet.

Kleinunternehmen, Angehörige der Freien Berufe, Gründer*innen und Solo-Selbstständigen wird folgende Unterstützung zur Vermeidung von finanziellen Engpässen in den folgenden drei Monaten gewährt:

• 9.000 Euro: bis zu fünf Beschäftigte (Bundesmittel)
• 15.000 Euro: bis zu zehn Beschäftigte (Bundesmittel)
• 25.000 Euro: bis zu fünfzig Beschäftigte (Landesmittel)

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

• Das Unternehmen muss vor der Krise wirtschaftlich gesund gewesen sein.

In Folge der Corona-Krise

• haben sich entweder die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert,
• oder die vorhandenen Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten),
• oder der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung geschlossen.

Bund und Land sind darauf eingerichtet, dass alle Unternehmen mit den vorgenannten wirtschaftlichen und finanziellen Problemen das Programm in Anspruch nehmen können. Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Hilfen ist zulässig, soweit dadurch keine Überkompensation eintritt.

Die Hotline des Wirtschaftsministeriums ist von Montag bis Freitag sowie auch am Wochenende von 8 bis 18 Uhr erreichbar: 0211 61772-555