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Archive
im Rheinland

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07. Mai 2020

Wiederöffnung von Archiven

Hinweise zur Öffnung unter den Bedingungen der Corona-Pandemie

Bereits seit dem 20. April können Archive in NRW wieder für die Nutzung geöffnet werden – unter Beachtung strenger Schutzauflagen (§ 5 Abs. 3 CoronaSchVO NRW). Grundsätzlich kann eine Öffnung nur mit Einverständnis und unter den Auflagen des Archivträgers und ggf. der örtlichen Gesundheitsämter erfolgen.

Zu den oben genannten Schutzauflagen zählen insbesondere eine Registrierung der Besucher*innen mit genauer Aufnahme der Kontaktdaten, die Reglementierung der Besuchszahl, das Einhalten der Vorgaben für Mindestabstände zwischen Lese- und Arbeitsplätzen von 2 Metern, das Aushängen von Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen und die Einhaltung derselben.

In der Praxis bedeutet das für die Archive, dass die Nutzungsmöglichkeiten den Gegebenheiten vor Ort angepasst werden müssen. Grundsätzlich kann eine Öffnung nur mit Einverständnis und unter den Auflagen des Archivträgers und ggf. der örtlichen Gesundheitsämter erfolgen.

Eine Öffnung des Archivs ist vor allem nur dann möglich, wenn Lesesäle die Einhaltung der Abstandsregelungen erlauben. Das bedeutet im Zweifel, dass die Zahl der Plätze reduziert werden muss. Für Mitarbeitende und Nutzende müssen Desinfektionsmittel und Schutzvorrichtungen zur Verfügung stehen. Ebenso empfiehlt es sich, eine Benutzung des Archivs vorerst nur auf telefonische Voranmeldung zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt zuzulassen und ggf. weiterhin die Möglichkeit der Übersendung von Archivgut in digitaler Form als Alternative zur Nutzung vor Ort anzubieten.

Die Kolleg*innen des LWL-Archivamts haben eine Liste mit Maßnahmen für die Einhaltung der Hygienevorschriften in ihrem eigenen Archiv zur Verfügung gestellt, die als Anregung für andere Archive dienen kann:

  • Das Tragen eines selbst mitgebrachten Mund-Nase-Schutzes ist für Nutzende verpflichtend.
  • Nutzende müssen ihre Hände vor dem Betreten des Archivs desinfizieren und auch im Verlaufe ihres Aufenthaltes für eine intensive Händereinigung und -desinfektion sorgen.
  • Der Eintrag im Benutzungsbuch erfolgt bis auf Weiteres durch die Lesesaalaufsicht.
  • Zur Einhaltung der erforderlichen Abstandsregeln weist die Lesesaalaufsicht dem Nutzenden einen Arbeitsplatz zu, an dem alle notwendigen Unterlagen, Einweghandschuhe sowie das ggf. vorab bestellte Archivgut bereitliegen.
  • Um unmittelbaren Kontakt zur Lesesaalaufsicht zu vermeiden, können Benutzungsanträge, Reproduktionsanträge, Bestellzettel o.ä. auf einem separaten Tisch bereitgestellt werden. Archivalienbestellungen werden ebenfalls auf diesem Tisch deponiert.
  • Tische, Stühle und PC werden nach Gebrauch gereinigt und desinfiziert. Ebenso sorgt die Aufsicht in regelmäßigen Abständen für eine Durchlüftung des Lesesaals.

Weitere Informationen und Hinweise, die sich in großen Teilen auch auf Archive übertragen lassen, finden Sie beim Deutschen Bibliotheksverband:Informationen

Besonders hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf die Risikoeinschätzung zur Übertragung von Coronaviren über benutztes Archiv- und Bibliotheksgut: weitere Informationen

Um das Risiko einer Infektion weiter zu minimieren, könnte das Archivgut von den Nutzenden selbst am Ende des Besuchs in eine Tüte oder einen leeren Archivkarton gelegt werden und so mindestens 24 Stunden in Quarantäne verbleiben.

Das Bundesministerium für Gesundheit und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellen ein Plakat mit den wichtigsten Regeln zum Infektionsschutz zur Verfügung, das Sie in Ihrem Archiv aushängen können: Plakat

Für konkrete Hilfestellungen zu einzelnen Fragen steht Ihnen das Team der LVR-Archivberatung gerne zur Verfügung. Bitte bleiben Sie gesund!