Im Herbst findet die verbindliche Bedarfsanmeldung für das kommende Förderjahr statt. Abgefragt werden die durch das Archiv voraussichtlich bereitgestellten Eigenmittel, Bestandsbezeichnung und Laufzeit. Auf Basis der Bedarfsanmeldung erstellt die LISE einen Finanzplan, der dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft zur Genehmigung vorgelegt wird.
Bei Bedarf finden vor Ort im Archiv Beratungstermine zur Inaugenscheinnahme der zu entsäuernden Bestände statt. Dabei werden die Entsäuerungsverfahren erläutert, die Tauglichkeit der Bestände geprüft und die Behandlungskriterien gemeinsam festgelegt.
Sie erhalten ein Informationsschreiben als Antwort auf Ihre Bedarfsanmeldung, in dem unter Vorbehalt der Bereitstellung der Fördermittel durch das Land die voraussichtliche Fördersumme (für den jeweiligen Förderbereich) benannt wird. Das Informationsschreiben stellt noch keine Bewilligung dar.
Nach Bekanntgabe des Antragszeitraumes können Sie den Antrag auf Förderung einreichen. Das Einholen von Angeboten ist nicht erforderlich, die Ausschreibung und Beauftragung der Entsäuerungsdienstleister erfolgt durch die LISE.
Mit der Bewilligung kann der Maßnahmenbeginn erfolgen. Wenn noch nicht geschehen, werden nun in Absprache mit Ihnen Behandlungskriterien festgelegt, nach denen die Entsäuerung Ihres spezifischen Bestandes erfolgen soll.
Das LISE-Team vereinbart mit Ihnen einen Termin zur Abholung und teilt die Menge des voraussichtlich zu entsäuernden Archivguts mit. Bitte bereiten Sie das Archivgut auf den Transport vor und stellen Sie genügend helfende Hände zur Verfügung.
Nach Durchlaufen der Quarantäne wird das Archivgut in der LISE auf den Entsäuerungsprozess vorbereitet. Wird bereits im Archiv oder während der Quarantäne ein Befall mit Schadinsekten festgestellt, kann in Absprache eine Gefrierbehandlung zur Entwesung vorgenommen werden. Als Teil der Qualitätssicherung wird der pH-Wert gemessen. Die LISE koordiniert den Transport zum Entsäuerungsdienstleister.
Nach der Rückkehr vom Entsäuerungsdienstleister werden die Akten durch das LISE-Team nachbereitet. Die Entsäuerungsleistung wird durch eine erneute Messung der pH-Werte kontrolliert. Bei der Nachbereitung werden unter anderem als Bypass heraussortierte Blätter mit entsprechenden Schutzumschlägen wieder eingefügt oder auf alterungsbeständiges Papier umkopiert. Sind alle Arbeiten abgeschlossen werden Sie von uns kontaktiert, um einen Termin für den Rücktransport zu vereinbaren.
Sie erhalten eine Kopie der Rechnung und eine Information darüber, welcher Betrag als Eigenanteil von Ihnen an den Dienstleister zu überweisen ist. Die Fördersumme wird von der LISE direkt an den Dienstleister überwiesen.