LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum Logo Landschaftsverband Rheinland - zur Startseite
Die Fassade eines Gebäudes ist abgebildet.

Archive
im Rheinland

Förderablauf Massenentsäuerung

Voraussetzungen für die Entsäuerungsmaßnahme

  • Laufzeit der Bestände zwischen ca. 1840 und 1970 (oder nach Rücksprache mit den LISE-Restaurator*innen).
  • Die Archivalien müssen mindestens grob verzeichnet sein, um für die Förderung in Frage zu kommen.
  • Zeitungsbände sind nur mit nachweislich unikalem Charakter förderfähig.
  • Die Archivalien dürfen nur einen geringen Verschmutzungsgrad aufweisen. Bei deutlichen Schmutzablagerungen oder Schimmelbefall muss der Bestand von der Entsäuerungsmaßnahme ausgenommen bzw. vorher durch einen Dienstleister gereinigt werden.
  • Wenn ein Befall mit Schadinsekten (besonders Papier- und/oder Silberfischchen) vorliegt, ist es unabdingbar, dass die Archivalien zuerst einen Tiefkühlprozess (min. ‑20 °C) durchlaufen. Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, teilen Sie uns bitte im Voraus mit, ob ein Tiefkühlprozess erforderlich ist.
  • Verpackung und Transport dürfen ausschließlich in Archivkartons oder Transportboxen aus Kunststoff (können von der LISE bereitgestellt werden) erfolgen, Umzugskartons sind nicht geeignet.
  • Selbstklebende Etiketten und Korrekturstreifen können sich in der Blockentsäuerung anlösen und abfallen. Die Informationen auf selbstklebenden Signaturschildern müssen vorher mit Bleistift auf die Akten übertragen und Akten mit Korrekturstreifen ggf. von der Blockentsäuerung ausgenommen werden.

Bedarfsanmeldung

Im Herbst findet die verbindliche Bedarfsanmeldung für das kommende Förderjahr statt. Abgefragt werden die durch das Archiv voraussichtlich bereitgestellten Eigenmittel, Bestandsbezeichnung und Laufzeit. Auf Basis der Bedarfsanmeldung erstellt die LISE einen Finanzplan, der dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft zur Genehmigung vorgelegt wird.

Beratung

Bei Bedarf finden vor Ort im Archiv Beratungstermine zur Inaugenscheinnahme der zu entsäuernden Bestände statt. Dabei werden die Entsäuerungsverfahren erläutert, die Tauglichkeit der Bestände geprüft und die Behandlungskriterien gemeinsam festgelegt.

Informationsschreiben

Sie erhalten ein Informationsschreiben als Antwort auf Ihre Bedarfsanmeldung, in dem unter Vorbehalt der Bereitstellung der Fördermittel durch das Land die voraussichtliche Fördersumme (für den jeweiligen Förderbereich) benannt wird. Das Informationsschreiben stellt noch keine Bewilligung dar.

Antrag

Nach Bekanntgabe des Antragszeitraumes können Sie den Antrag auf Förderung einreichen. Das Einholen von Angeboten ist nicht erforderlich, die Ausschreibung und Beauftragung der Entsäuerungsdienstleister erfolgt durch die LISE.

Bewilligung

Mit der Bewilligung kann der Maßnahmenbeginn erfolgen. Wenn noch nicht geschehen, werden nun in Absprache mit Ihnen Behandlungskriterien festgelegt, nach denen die Entsäuerung Ihres spezifischen Bestandes erfolgen soll.
Das LISE-Team vereinbart mit Ihnen einen Termin zur Abholung und teilt die Menge des voraussichtlich zu entsäuernden Archivguts mit. Bitte bereiten Sie das Archivgut auf den Transport vor und stellen Sie genügend helfende Hände zur Verfügung.

Entsäuerung

Nach Durchlaufen der Quarantäne wird das Archivgut in der LISE auf den Entsäuerungsprozess vorbereitet. Wird bereits im Archiv oder während der Quarantäne ein Befall mit Schadinsekten festgestellt, kann in Absprache eine Gefrierbehandlung zur Entwesung vorgenommen werden. Als Teil der Qualitätssicherung wird der pH-Wert gemessen. Die LISE koordiniert den Transport zum Entsäuerungsdienstleister.

Nach der Rückkehr vom Entsäuerungsdienstleister werden die Akten durch das LISE-Team nachbereitet. Die Entsäuerungsleistung wird durch eine erneute Messung der pH-Werte kontrolliert. Bei der Nachbereitung werden unter anderem als Bypass heraussortierte Blätter mit entsprechenden Schutzumschlägen wieder eingefügt oder auf alterungsbeständiges Papier umkopiert. Sind alle Arbeiten abgeschlossen werden Sie von uns kontaktiert, um einen Termin für den Rücktransport zu vereinbaren.

Begleichen der Rechnung

Sie erhalten eine Kopie der Rechnung und eine Information darüber, welcher Betrag als Eigenanteil von Ihnen an den Dienstleister zu überweisen ist. Die Fördersumme wird von der LISE direkt an den Dienstleister überwiesen.

nach oben