Trockenreinigung eines verschmutzten Objektes mit einem Latexschwamm. Foto: Katja Westbeld, LVR-AFZ
Die Trockenreinigung von Archivalien ist eine grundlegende bestandserhalterische Maßnahme. Nicht nur, dass sie die Basis für weiterführende Schritte wie eine Umbettung, eine Entsäuerung oder Restaurierung (im engeren Wortsinn) darstellt. Oberflächlich aufliegende Stäube und Verschmutzungen können Schimmelsporen oder sonstige Mikroorganismen enthalten, denen sie als Nahrung dienen. Die Reinigung stellt somit ein Kernelement der präventiven Bestandserhaltung dar, die auch der späteren Nutzung und ggf. sogar dem Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden und Nutzenden im Archiv zugutekommt.
Für die Durchführung der Reinigungs- und Dekontaminationsmaßnahmen sind die Dienstleister von den Archiven selbst zu beauftragen. Die Dienstleister müssen geeignete bzw. geschulte Kräfte einsetzen, entsprechende Expertise sowie den Erfolg der Reinigungsmaßnahme nachweisen können. Mit Hinweisen bezüglich der fachlichen Aspekte der Leistungsbeschreibung stehen Ihnen die Fachkräfte des LISE-Teams gern zur Seite.
Die Trockenreinigung muss objektgerecht erfolgen, Dienstleister müssen entsprechend geeignete Reinigungsmaterialien wie Latexschwamm, Ziegenhaarbesen oder Pinsel verwenden. Ein bloßes Absaugen der Objekte ist vor allem bei Schimmelbefall nicht ausreichend. Der Reinigungserfolg ist in jedem Fall durch den Dienstleister nachzuweisen, beispielsweise durch ATP/AMP-Messungen.
Im Vorfeld vereinbaren die Restaurator*innen der LISE gern einen Termin vor Ort, um den betroffenen Bestand zu sichten und den Reinigungsaufwand zu ermitteln.
Neben dem Antragsformular sind je nach Höhe der geplanten Auftragssumme ein oder mehrere Angebote oder Kostenvoranschläge einzureichen, die von den Restaurator*innen der LISE fachlich geprüft werden, bevor über die Förderung der Maßnahme entschieden wird.
Nach Abschluss der Maßnahme ist die Rechnung zunächst vom Archiv zu begleichen. Zur Auszahlung der Fördergelder sind der Verwendungsnachweis, die Rechnung und eine Kurzdokumentation mit Nachweis der Reinigungsleistung einzureichen.