LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum Logo Landschaftsverband Rheinland - zur Startseite
Die Fassade eines Gebäudes ist abgebildet.

Archive
im Rheinland

Verpackung

Die fachgerechte Lagerung von Archivgut jeder Art in jeweils geeigneter und zertifizierter Verpackung ist ausschlaggebend für die langfristige Erhaltung der Originale. Außerdem bietet die richtige Verpackung auch Schutz vor mechanischen Schäden, sowie vor Umwelteinflüssen wie Licht und Staub und Feuchtigkeit.

Für eine Förderung im Rahmen der Landesinitiative Substanzerhalt kommen ausschließlich Verpackungen, die nach aktuellsten Richtlinien der Bestandserhaltung zertifiziert sind, infrage. Dazu gehört z. B. die DIN ISO 16245 Typ A für Kartonagen oder die DIN EN ISO 9706 für Mappen. Die Verpackung für fotografische Archivalien muss außerdem der ISO 18902:2013 entsprechen. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Größe der Verpackung für das jeweilige Archivgut angemessen ist. Verpackungen für Mikrofilme sind nur förderfähig, wenn das Original nicht erhalten ist.

Ein vor-Ort-Termin für die Sichtung der Bestände ist für die Förderung der Verpackung nicht notwendig. Es genügt die Vorlage der Vergabe-Unterlagen und der Rechnung als Verwendungsnachweis nach Erhalt der Ware. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Weitere Informationen über die Vorgaben für Verpackungen finden Sie auf unserer Website unter weiterführende Informationen
und in den einschlägigen Empfehlungen von BKK und KLA:
BKK-Arbeitshilfe "Verpackungsmaterial für Archivgut" (PDF, 113 KB)
KLA-Empfehlung "Verpackungen für Archivgut"

Kurze Übersicht des Ablaufs:

  • Beschränkung auf Begleitung des Projekts und Förderung
  • Archive holen Angebote ein und führen nach Förderzusage Vergabe durch
  • Bei geförderten Maßnahmen müssen Dienstleister gewisse Kriterien erfüllen
  • Nach Begleichung der Rechnung durch Archiv Einreichung als Verwendungsnachweis
  • Erstattung des Förderanteils