Archivgerechtes Verpackungsmaterial verschiedener Hersteller. Foto: Katja Westbeld, LVR-AFZ
Die fachgerechte Lagerung von Archivgut jeder Art in jeweils geeigneter und zertifizierter Verpackung ist ausschlaggebend für die langfristige Erhaltung der Originale. Außerdem bietet die richtige Verpackung auch Schutz vor mechanischen Schäden sowie vor Umwelteinflüssen wie Licht, Staub und Feuchtigkeit.
Für eine Förderung im Rahmen der Landesinitiative Substanzerhalt kommen ausschließlich Verpackungen infrage, die nach aktuellsten Richtlinien der Bestandserhaltung zertifiziert sind. Objektnahe Verpackungen wie Mappen und Umschläge müssen der DIN EN ISO 9706 entsprechen. Kartonage ist nach DIN ISO 16245 Typ A zu beschaffen. Die Verpackung für fotografische Archivalien muss außerdem der DIN 15549 entsprechen, die die ISO 18902 ersetzt. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Größe der Verpackung für das jeweilige Archivgut angemessen ist.
Neben dem Antragsformular sind je nach Höhe der geplanten Auftragssumme ein oder mehrere Angebote oder Kostenvoranschläge von Dienstleistern einzureichen, die von den Restaurator*innen der LISE fachlich geprüft werden, bevor über die Förderung der Maßnahme entschieden wird. Aus den eingereichten Unterlagen muss die Zertifizierung der Materialien hervorgehen.
Nach Bewilligung des Antrags kann das Material bestellt werden, mit Erhalt der Ware sind der Verwendungsnachweis und die Rechnung einzureichen.
Weitere Hinweise zu Vorgaben für Verpackungen finden Sie auf unserer Website unter weiterführende Informationen und in den einschlägigen Empfehlungen von BKK und KLA: